Ein Grüner sieht ROT!
anders als Henning Schürig scheint der GRÜNE Wolfgang G. Wettach ein Herz für Opfer von Mobbing und Diskriminierung zu haben. Bitter ist nur der Beigeschmack das er den Realo auf der Blogroll hat. Diesmal sehen wir mal drüber weg. Der Inhalt des Beitrages und die feinen Spitzen, verbunden mit dem politischen Versprechen der Solidarität gebe ich aber gerne ungekürtz wieder. Weiter SO! So wird ein stabiles Gerüst gebaut. Sichern des Bodens und Stück für Stück in die Höhe. Schade das Wolfgang Nicht aus Niedersachsen oder Sachsen Anhalt kommt. Tübingen ist die die Opfer von Mobbing des Volkswagen Konzerns einfach zu weit weg.
Die Grünen in Niedersachsen täten gut daran sich mal mit Detlev Lengsfeld über die Täter in der Autostadt (Joachim Dettmann und Dr. Claus-Dieter Hohmann) und im Volkswagen Konzern zu kümmern. Nun zum Beitrag. Viel Freude:
Diskriminiert aber nicht bestraft: R+V erstmal billig davongekommen
In der Vergangenheit bin ich bei dem mir wichtigen ThemaDiskriminierung (rechts bin ich mit dem für die Europäische Antidiskriminierungsrichtlinie zuständigen EU-KommissarVladimir Spidla nach meinem Vortrag darüber, warum Grüne Marktwirtschaft diskriminierungsfrei sein muss) bereits auf den Fall Eisele eingegangen, genauer auf die Diskriminierung der R+V Versicherung gegen die türkischstämmige gut integrierte Sule Eisele Gaffaroglu, die nach der Geburt direkt wieder arbeiten wollte, aber feststellte dass man ihr ihren Arbeitsplatz ebenso wie ihre Arbeitsmöglichkeiten (Zugang zu den Firmendaten per Computer) weggenommen hatte, ihr so drastisch nahelegend sie solle doch ihr Muttersein ausleben und den Job dem Mann überlassen, dem man ihn gegeben hatte und den sie hatte einarbeiten dürfen. Sule Eisele hatte wegen Geschlechterdiskriminierung geklagt und ihr Anwalt, Professor Alenfelder von der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht, hatte nach AGG und EU-Richtlinie eine Klage auf Schadensersatz und Entschädigung in für den Verursacher schmerzhafter Höhe – 500.000 Euro – eingereicht.
Nun ist das Urteil in erster Instanz gesprochen und auch wenn es für die R+V an ihrem Stammsitz Wiesbaden ein Heimspiel war so steht doch dreierlei fest:
1) Sule Eisele ihren Arbeitsplatz zu nehmen und einem anderen zu geben war Unrecht von der R+V, der Arbeitsplatz steht Sule Eisele zu.
2) Die R+V Versicherung hat Diskriminierung betrieben, das ist jetzt gerichtsnotorisch und während die R+V von einer ‘Benachteiligung’ statt von ‘Diskriminierung’ redet, wäre sie wohl doch bereit, das Urteil anzunehmen.
3) Dass dieses Urteil im Strafmass mit 3 Monatsgehältern lächerlich gering ist, führt dazu dass genau einsichtig wird, welche Kräfte hier für die Diskriminierung streiten, wenn etwa die R+V sich jetzt als Sieger sieht, auch wenn sie verurteilt wurde wegen Diskriminierung.
Die erste Instanz ist aber keineswegs die letzte, sondern nur das Letzte, und so wird Klaus-Michael Alenfelder, als ausgewiesener Experte zum Thema, dieses Thema und auch diese Klage bis zur europäischen Ebene weiter treiben. Ich als Grüner Europapolitiker werde meinerseits, zusammen mit Freunden vom European Anti-Discrimination Council EAC, diesen Fall weiter verfolgen und gerne auch politische Schützenhilfe leisten – in der Hoffnung dass ich damit nicht der einzige bleibe und von Partei- und Fraktionsspitze sich auch jemand des Falles annimmt.
Weitere Stimmen zum Thema:
* mari*us: [AGG] Eine zahnlose Tigerin kann nicht beißen. Der Fall Sule Eisele.
Am 28.Januar diesen Jahres, schrieb ich den Artikel “Alles! Nur nicht Mutter werden!“. Meine Quintessenz war damals:
Solange Kinder nicht in der Mittagspause entbunden werden können, wird es ohne Mutterschutz und Elternzeit (die Sule Eisele übrigens nicht beantragt hat) mit dem Kinderkriegen wohl nichts.
* Mädchenmannschaft: Die ganz billige Tour.
Das Urteil ist wirklich ein Schlag ins Gesicht aller Frauen (und auch Väter, die Vergleichbares erlebt haben), die ihre Hoffnungen auf diesen Präzedenzfall gelegt haben. In Deutschland wird noch nicht so selbstverständlich geklagt wie zum Beispiel in den USA, deswegen war der Schritt Sule Eiseles umso mutiger. Viele Frauen, denen Ähnliches oder Gleiches passiert, wissen zwar, dass sie eigentlich vor Gericht ziehen können, tun es aber meist nicht, weil eben die Rechtspraxis in Deutschland so ist, dass sich vor Gericht nur der jeweilige Arbeitsplatz und drei Monatsgehälter einklagen lassen. Aber wer, bitteschön, möchte an einem Schreibtisch sitzen, der demjenigen gehört, gegen den man geklagt hat?
* Mehr Demokratie: Versicherung kommt billig davon! (basierend auf FR-Bericht)
Eisele-Gaffaroglu blieb nach dem Urteil kämpferisch: “Ich habe damit gerechnet, aber ich mache weiter. Dieser Prozess ist noch nicht zu Ende.” Es erstaune sie, wie ein Milliardenunternehmen “durch 10.000 Euro von Diskriminierung abgeschreckt” werden solle. Ihr Anwalt, der AGG-Fachmann Alenfelder, sagte, das Gericht habe dieGeschlechter-Benachteiligung bestätigt. Damit liege klar Diskriminierung vor. Das streitet die R+V ab. Die Klägerin will Berufung einlegen.
sueddeutsche.de: AGG-Prozeß: Billige Diskriminierung
Der Fall gilt als Pilotverfahren für Klagen nach dem seit gut zwei Jahren geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Dieses sieht erstmals abschreckende Schadensersatz-Summen für Ungleichbehandlung, etwa wegen des Geschlechts oder der Herkunft, vor. Was das konkret heißt, sollte nun das Arbeitsgericht Wiesbaden klären.
Noch keine Kommentare.
