Mobbing Opfer Hardy Riedel – Medusa macht ernst!
Nachfolgend finden Sie zum Thema Mobbing einen ausführlichen Erfahrungsericht unseres aktiven Mobbingopfers Hardy Riedel:
Erkennen Sie sich (teilweise) wieder?
Genugtuung und Gerechtigkeit ist notwendig, um Mobbingopfern wieder Vertrauen in die Gesellschaft zu geben. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Opfer physischer Gewalt, eben auch Mobbingopfer, krank werden und es oft nicht schaffen aus eigener Kraft in ein normales Leben zurück zu finden. Die Hilfestellungen, die ihnen die Gesellschaft anbietet, sind mehr als dürftig. Wenn man gemobbt wird lebt man in täglicher Angst. Man scheut sich Hilfe zu suchen.
Denn eine Mobbingkampagne hat das Ziel das Selbstwertgefühl des Opfers zu zerstören und es dann in seinem Selbstzweifel umkommen zu lassen. Dies ist die Strategie der Täter. Sie rechnen damit, dass sich ihr Opfer in die klassische Opferrolle drängen lässt. So wie es übrigens in den meisten Fällen (z.B. Kindesmissbrauch, Vergewaltigung usw.) von Täter-Opfer Beziehungen, gerade wenn es um die Ehre („Schande“) des Opfers geht, stattfindet.
Dies gibt den Tätern die Chance sich lange der Verantwortung ihres Tuns zu entziehen.
Genau da liegt das größte Problem. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie es an Einem nagt, wenn man keine Genugtuung und Gerechtigkeit erfährt.
Wenn man weiß, dass die Täter noch nicht einmal ein Unrechtsbewusstsein entwickeln und sie für ihre (Un)Taten auch noch aufsteigen, ein geregeltes, oft hohes Einkommen erhalten, während man als Opfer selbst nicht weiß, wie man über den Monat kommt und man erfährt, wie man vom Arbeitsamt zusätzlich auch noch kriminalisiert wird.
Genau hier ist der Gesetzgeber gefordert. Doch der bleibt untätig!
Warum ist das so?
Ist man in der, heute volksfernen, Politik tatsächlich noch immer der Meinung, dass Mobbing ein vernachlässigbares gesellschaftliches Randproblem ist? Hervorgerufen durch ein paar überempfindliche Spinner die sich nicht anpassen wollen.
Sollten auch Sie dieser Meinung sein, dann muss ich ihnen widersprechen.
Mobbing ist in Deutschland massiv auf dem Vormarsch. Das hat nicht zuletzt seine Ursachen in der heutigen Arbeitsmarktsituation.
In Zeiten, in denen man jederzeit einen neuen adäquaten Arbeitsplatz finden konnte, hat man es nicht zu so lange währenden bösartigen Mobbingkampagnen kommen lassen.
In diesen Zeiten kam es kaum zu derartigen Mobbingübergriffen, wie sie heute auf der Tagesordnung stehen. Es bestand zu dieser Zeit tatsächlich kein Bedarf eine „Antimobbinggesetzgebung“ auf den Weg zu bringen.
Doch heute ist die Situation anders. Der Konkurrenzkampf (von Wettbewerb kann da keiner mehr sprechen) am und um den Arbeitsplatz gewinnt jeden Tag an Schärfe.
Die tagesaktuellen öffentlichen Diskussionen um Mindestlöhne, Managergehälter wachsende Armut (Kinderarmut) usw. zeigen dies deutlich.
Seit Jahren versuchen Arbeitgeberverbände, neben der Unterwanderung von Tarifverträgen, den Kündigungsschutz zu kippen. Seit Jahren schüren sie diese Diskussion. (Herr Hundt wollte 2004 sogar den betrieblichen Unfallschutz unterwandern.) Bisher haben die Arbeitgeber offiziell den Kündigungsschutz, trotz intensivster Bemühungen, nicht kippen können.
Doch die Arbeitgeber haben auch hier eine Lösung gefunden. Diese Lösung hat einen Namen. Ein Name, der in der Deutschen Arbeitsgesetzgebung nicht zu finden und damit auch nicht zu definieren ist. Die Methode der Arbeitgeber, den Kündigungsschutz zu unterwandern heißt „MOBBING“.
Wenn Sie heute einen Betroffenen, der diese psychische krankmachende Gewalt erleben musste, fragen:
Was ihm denn lieber gewesen wäre. Einerseits eine einfache fristgerechte Kündigung, auch nach langer Betriebszugehörigkeit, auf Grund eines aufgeweichten Kündigungsschutzes, zu erhalten oder noch einmal diesen Psychoterror zu erleben.
Dann werden Sie meist eine gleiche eindeutige Antwort bekommen.
(Ergänzung um Missverständnissen vorzubeugen: Was nützt es, wenn ein Mobbingopfer, nach Jahren psychischer Gewalt, am Ende doch nur einen Kündigungsschutzprozess bekommt, an dessen Schluss dann doch die Arbeitslosigkeit steht?Was nützen die paar Euro Abfindung, an dem sich der Staat auch noch großzügig bedient, wenn Hartz IV die Zukunft ist? Ich habe erlebt wie meine Anwälte das Ereichte dann ganz toll fanden und betonten: Mehr wäre nicht zu erreichen.Das Wort Mobbing oder besser psychische Gewalt am Arbeitsplatz, vor Gericht in den Mund zu nehmen scheuten sie sich.
Warum?
Unter diesen Gesichtspunkten ist die Wahl (für einen Gemobbten) zwischen Kündigungsschutz und psychischer Gewalt am Arbeitsplatz, die Wahl zwischen Pest und Cholera.Also muss die Zielsetzung sein, dass Mobbing strafrechtlich verfolgt wird, so dass für Arbeitgeber dieses Instrument der „Mitarbeiterentsorgung“ nicht mehr attraktiv ist und dem Kündigungsschutz wieder Geltung verschafft wird.)
Denn wir, die von dieser psychischen Gewalt Gezeichneten, haben mehr verloren als nur unseren Arbeitsplatz.
Durch die Erfahrung, dass uns noch nicht einmal vor den Arbeitsgerichten dieses Landes Gerechtigkeit widerfährt, haben wir unseren Glauben an den Rechtsstaat verloren. Unser Ruf und unser Selbstwertgefühl wurden gezielt zerstört.
Die, auf eine (ungerechtfertigte) fristlose Kündigung oder eines unter dem Druck von Mobbing unterzeichneten Aufhebungsvertrag, folgende Kriminalisierung der Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz durch die Agentur für Arbeit, die dreimonatige Sperre vom Leistungsbezug, hat uns einerseits den finanziellen Boden unter den Füßen weggerissen und uns, zusammen mit der zunehmenden sozialen Isolation, das Gefühl genommen dieser Gesellschaft weiterhin anzugehören.
Die Meisten von uns sind krank geworden und stehen in den allermeisten Fällen ohne professionelle Hilfe da.
Selbst langjährige Partnerschaften zerbrachen oder zerbrechen gerade. Dass man durch die Hartz IV Gesetzgebung zur „Bedarfsgemeinschaft“ degradiert wird, trägt auch nicht gerade zum besseren Lebensgefühl bzw. Partnerschaftsgefühl bei.
Eine erschreckend hohe Zahl der Opfer von psychischer Gewalt am Arbeitsplatz hat durch Suizid ihr Leben verloren.
Von Gerechtigkeit, Genugtuung durch die Bestrafung der Täter, Schadenersatz, Schmerzensgeld zur Verwendung, den entstandenen gesundheitlichen Schaden zu mildern und von einem neuen Arbeitsplatz an dem wir neues Vertrauen schöpfen können, sind wir in diesem Land Lichtjahre entfernt.
Frau Merkel hat, auf dem kürzlich stattgefundenen Parteitag der CDU, mehrmals betont: Wo die CDU ist da ist die Mitte.
Wir jedoch wurden böswillig an den Rand der Gesellschaft gedrängt.
Wie will man uns von dort wieder in die Mitte der Gesellschaft zurückholen?
Auch bei den Kranken- und Rentenkassen, bei der Agentur für Arbeit, den Sozialkassen, den Versorgungsämtern und entsprechenden Versorgungswerken, später vielleicht auch bei den Pflegekassen entsteht durch Mobbing am Arbeitsplatz, ein kaum abschätzbar hoher Schaden.
Eigentlich sollte man dort ein (finanzielles) Interesse haben, die Opfer bei Schadenersatzklagen und der dazu notwendigen Beweisführung aktiv zu unterstützen um gegebenenfalls gegenüber den Verursachern, die für die Heilung des Erkrankten entstanden Kosten, zurück fordern zu können. Bei Unfällen mit Fremdbeteiligung ist dies ein ganz normaler Vorgang.
Doch warum schaut man im Falle von krankmachender psychischer Gewalt am Arbeitsplatz einfach weg?
Dem deutschen Grundgesetz haben sich alle anderen deutschen Gesetze unterzuordnen!
Der Artikel 1 Absatz 1 des Deutschen Grundgesetzes lautet:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Dass krankmachende psychischer Gewalt am Arbeitsplatz diesem Grundsatz widerspricht, bestreitet wohl keiner. Doch wo bleibt die „Schützende staatliche Gewalt“ in diesen Fällen.
Warum schreitet der Staatsanwalt nicht ein? Warum liegt die Beweislast ausschließlich auf den Schultern der Opfer?
Ein anderer Aspekt, die Sicherheit der gesamten Gesellschaft betreffend, ist noch gar nicht beleuchtet wurden.
Gammelfleischskandal, Schwarze Kassen, Veruntreuung, Gewalt und Erniedrigung bei Polizei und Bundeswehr, ja selbst Störfälle in Atomkraftwerken (die Liste ließe sich beliebig fortsetzen) sind die Schlagzeilen unserer Tage. Meist werden diese Missstände sehr spät und dann von Menschen oder Organisationen und Ämtern außerhalb dieser Betriebe aufgedeckt. Da sollte man sich doch fragen: Weshalb Kontrollorgane innerhalb der betroffenen Betriebe, die es ja, je nach Sicherheitsrelevanz eigentlich geben müsste, nicht schon lange Alarm geschlagen hatten?
Für mich gibt es da eine ganz einfache Antwort.
Auch diese Menschen haben Angst um ihren Arbeitsplatz. Auch diese Menschen haben Angst vor Hartz IV und dem damit verbundenen sozialen Abstieg.
Auch diese Menschen haben Angst, dass ihre Partnerschaft und Familie zur „Bedarfgemeinschaft“ verkommt.
Die bestehenden Arbeitsgesetze und der Sonderkündigungsschutz für besondere Personengruppen in Betrieben reicht nicht mehr aus.
In diesem Land gibt es hochbezahlte und gewissenlose Anwälte, die die Lücken der Gesetzgebung erkannt haben und diese auch gewissenlos ausnutzen um auch die so genannten „Unkündbaren“ aus den Betrieben zu mobben.
Wenn Sie sich einmal die Mühe machen würden einzelne Mobbinggeschichten zu recherchieren, dann werden Sie feststellen, dass es in den letzten Jahren oft die Geradlinigen sind, die die sich auch einmal für den Kollegen einsetzen, die „Mahner“ in Bezug auf Sicherheit und gesetzliche Vorschriften sowie Arbeitsschutz, ja selbst Betriebsräte, sind, die von einem Mobbingerlebnis zu berichten haben.
Mobbing verstößt gegen eine Vielzahl von Gesetzen. Doch was nützt es den Betroffenen wenn auf den Bruch dieser Gesetze keine Sanktionen erfolgen.
Wenn man in den öffentlichen Verkehrsmitteln schwarz fährt und dabei erwischt wird, kann man sicher sein, dass Einen die ganze Härte des Gesetzes und der Strafverfolgung erwartet.
Dies und nur Dies erzeugt ein Unrechtsbewusstsein.
Wenn Mobbing also ein Straftatbestand wäre, leider ist es keiner, dann hätte das Opfer zunächst, in seinem Kampf um Gerechtigkeit einen Verbündeten, nämlich den Staatsanwalt, an seiner Seite. Durch eine eventuelle Strafverfolgung würde bei potentiellen Tätern unter Umständen ein Unrechtsbewusstsein erzeugt. Auch würden sie die Kosten ihrer Taten tragen müssen.
Außerdem wäre dann Mobbing, als Mittel zum Zweck, für die Unternehmen zunehmend unattraktiv.
Denn ein Strafprozess gegen eine solche Firma könnte teuer und Ruf- schädigend sein.
Ich bin davon überzeugt, dass der Selbstheilungsprozess beim Opfer, durch Genugtuung und dem Gefühl von Gerechtigkeit, beschleunigt werden würde.
Viele der Betroffenen bekämen dann wieder Vertrauen in die Gesellschaft und ständen der Gesellschaft wieder zur Verfügung.
Doch die Gesellschaft macht es sich lieber einfach, indem sie es den Opfern und sehr wenigen Helfern überlässt durch eigene Kraft aus diesem Sumpf des Selbstzweifels herauszufinden. Der Gesetzgeber jedoch sieht nach wie vor keinen Handlungsbedarf.
Möglicherweise ist es ihm wichtiger seine Lobbyisten zu bedienen.
Ich würde mir wünschen, dass viele Menschen sich mit Beiträgen und Meinungsäußerungen an unserer Aktion GEGEN MOBBING – FÜR EINE FAIRE ARBEITSWELT beteiligen würden.
Vielleicht könnte man dann den Druck auf die Gesellschaft und vor allen Dingen auf den Gesetzgeber erhöhen, so dass endlich etwas Wirksames gegen Mobbing am Arbeitsplatz unternommen wird.
Auch wenn ein Aufschrei auf Arbeitgeberseite erfolgt. Firmen wie Volkswagen gehören an der Pranger!
Mobbing am Arbeitplatz muss so schnell wie möglich als Straftatbestand definiert und ins Strafgesetz aufgenommen werden. Die Beweislast darf nicht nur auf den Schultern des Opfers liegen. Sanktionen bei Mobbingtatbeständen müssen benannt und durchgesetzt werden.
Absichterklärungen jedoch und Schuldzuweisungen auf die jeweilige andere Partei sind dabei wenig hilfreich.
GEGEN MOBBING – FÜR EINE FAIRE ARBEITSWELT!
Hardy Riedel
Ein Betroffener
Noch keine Kommentare.
