Rechtsstreit um rechtswidrige oder gesetzeswidrige Inhalte!
!!!!!!!!! dieser text aus dem google cache soll nicht verlinkt oder verbreitet werden!!!!!!!!!!! Pech gehabt oder Glückwünsche liegen oft knapp beisammen ????
Strafanzeige gegen Piech
Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz
Peine, den 16. April 2007
Fürstenauer Strasse 17
D-31224 Peine/Woltorf
Tel.: 05171 / 82 997
Fax: 05171 / 98 99 88
Homepage: http://www.hans-joachim-selenz.de
E-Mail: H.J.Selenz@gmx.de und info@hans-joachim-selenz.de
Frau
Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof
Monika Harms
Brauerstraße 30
76137 Karlsruhe
Herrn
Präsidenten des Bundeskriminalamtes
Jörg Ziercke
65173 Wiesbaden
Betrifft: Strafanzeige gegen Herrn Dr. Ferdinand Piëch wegen Untreue bei der
Volkswagen AG
Sehr geehrte Frau Generalbundesanwältin Harms, sehr geehrter Herr Präsident Ziercke,
als Aktionär der Volkswagen AG erstatte ich hiermit Strafanzeige gegen Herrn Dr. Ferdinand K. Piëch wegen Untreue nach § 266 StGB. Bis zum 16. April 2002 war Herr Piëch Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG und seit dem 17. April 2002 deren Aufsichtsratsvorsitzender. In beiden Funktionen hat er gegen seine Sorgfaltspflicht aus § 93 Absatz 2 AktG bzw. § 116 AktG verstoßen, als er entgegen den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes Klaus Volkert, den ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden der Volkswagen AG, wegen dessen Tätigkeit als Betriebsrat begünstigte. Dies belegen Aussagen von Herrn Klaus-Joachim Gebauer, die Zeugenvernehmung von Dr. Helmuth Schuster gegenüber dem Landeskriminalamt Niedersachsen und der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 19. und 20. Dezember 2005 und der Prozess gegen Herrn Peter Hartz am Landgericht Braunschweig im Januar 2007, wie ich im Folgenden ausführlich darlege.
Die Strafanzeige ergeht beim Bundesgerichtshof und beim Bundeskriminalamt, da die eigentlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden des Landes Niedersachsen in die Vertuschung der kriminellen Vorgänge innerhalb der Volkswagen AG unmittelbar verwickelt sind.
1. Aussage von Herrn Klaus-Joachim Gebauer
Nach Aussagen, die ich selbst vom Personal-Mitarbeiter Klaus-Joachim Gebauer erhielt, war Peter Hartz auf Wunsch des Betriebsratsvorsitzenden Volkert von Herrn Piëch u. a. eigens für die ,,Betreuung des Betriebsrates“ eingestellt worden. Die gezielte Korrumpierung des Betriebsrates begann daher bereits im Jahre 1993, dem Einstellungsjahr von Herrn Hartz, mit einer Veranstaltung in einem Luxus-Hotel und Besuchen der teuersten Restaurants im Saarland. Zum gegenseitigen ,,Kennenlernen“ wurde für die Anreise nach Nennig sogar der Firmenjet benutzt. Herr Hartz kannte sich aus seiner Zeit als Arbeitsdirektor in der Stahlindustrie im Saarland sehr gut aus und nutzte seine intime Kenntnis der Region und ihrer ,,Sehenswürdigkeiten“, um die Betriebsräte samt ihrer mit angereisten Frauen zu beeindrucken. Am Ende der Luxusreise durfte jedes Betriebsratspaar im Stammhaus von Villeroy & Boch für 1000 DM Porzellan nach freier Wahl auf Kosten von VW mitnehmen. Damit begründete der Vorstand das System der sog. ,,Familienausflüge„. Dies diente nach Aussagen von Herrn Gebauer ganz gezielt dem ,,Anfüttern“ der Betriebsräte, um sie damit ,,abhängig zu machen“. Diese Programme waren mit dem Vorstand detailliert abgestimmt. Über diese und ähnliche ,,Veranstaltungen“ hat Herr Piëch demnach zusammen mit Herrn Hartz die Korruption des Betriebsrates von langer Hand geplant. Er beauftragte Peter Hartz als das dafür zuständige Vorstandsmitglied mit der technischen Abwicklung der betriebsinternen Korruption, wie Hartz im Braunschweiger Prozess im Januar 2007 gestand. Die Volkswagen AG ist dadurch erheblich geschädigt worden. Die Nachteile für VW bestehen in
· ungesetzlichen, überhöhten Gehälter für Betriebsratsmitglieder, Lustreisen und anderen Unterhaltungsprogrammen auf Kosten des Unternehmens, wie z. B. den Kauf von Schmuck und wertvollem Porzellan,· finanziellen Schäden für die Volkswagen AG durch Geschäfte mit Unternehmen der Porsche-Gruppe, an denen Herr Piech persönlich beteiligt ist,
· schwerwiegenden Kostennachteilen in der Produktion, die sich aus überhöhten Tarifabschlüssen der Belegschaft ergaben und heute zu Stellenabbau führen vgl. dazu in Spiegel-Online, http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,461608,00.html
,,Die unheilvolle IG Piëch“ von Wolfgang Kaden am 24.1.2007: ,,Was dann kam, war die 28-Stunden-Woche, für die das Unternehmen teuer bezahlte. Die Differenz zu den Sanierungsplänen des abgelösten Managements bezifferten Experten auf rund eine Milliarde Mark jährlich.„
2. Zeugenvernehmung von Herrn Dr. Helmuth Schuster
Herr Dr. Schuster, ein ehemaliger Personalmanager bei VW, ist am 19. Dezember 2005 und 20. Dezember 2005 in Braunschweig vom Dezernat 31 des Landeskriminalamtes Niedersachsen im Beisein der Braunschweiger Staatsanwältin Wolff und des Braunschweiger Staatsanwaltes Tacke ausführlich als Beschuldigter vernommen worden. Die beiden Protokolle über insgesamt 38 Seiten hatte ich Ihnen per Post übersandt.
Herr Dr. Schuster sagte bezüglich der Einstellung von Herrn Hartz bei VW auf den Seiten 17 und 18 im Protokoll vom 19. Dezember 2005 folgendes aus: ,,Da meinte Herr Volkert, dass es eine gute Idee wäre, sich mal mit dem (Hartz) zu unterhalten, denn er würde alle sehr gut kennen. Dann ist Herr Piech ins Saarland geflogen, um Herrn Hartz zu treffen.“ ,,Dr. Hartz ist dann durch diese Empfehlung von Herrn Volkert zu VW gekommen, das möchte ich voranstellen. Daraus ergab sich am Anfang schon ein sehr besonderes Verhältnis zwischen Herrn Piech, Herrn Hartz und Herrn Volkert. Nicht ohne Grund hat Herr Hartz die Räume im 13. Stock direkt gegenüber von Herrn Piech erhalten, damit es immer eine sehr enge Abstimmung gab.“ ,,Herr Hartz wollte Volkert in seiner Rolle stärken, und da hat Herr Volkert natürlich auch einige Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, die vielleicht andere Betriebsräte in anderen Firmen niemals haben würden. Dabei ging es um Privilegien, die er nutzen konnte, ohne dass darüber viel gesprochen wurde. Dies war nicht nur eine persönliche Entscheidung von Herrn Peter Hartz, sondern es war auch der Wunsch von Herrn Piech, des Gesamtvorstandes.„
Im Hinblick auf die Transparenz der Vergünstigungen für den Betriebsrat fährt Herr Dr. Schuster auf Seite 21 des Protokolls vom 19. Dezember 2005 fort: ,,Bis auf die Jüngeren vielleicht, die in den letzten Jahren dazugekommen sind, haben die älteren Strafanzeige gegen Ferdinand Piëch wegen Untreue durch Begünstigung BetriebsratVorstandsmitglieder aber alle Bescheid gewusst, weil darüber ja doch halb offen gesprochen wurde.„
Herr Dr. Schuster nannte in seiner Vernehmung sogar gleich zahlreiche Motive für die Vorstände, den Betriebsrat entgegen den gesetzlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes und entgegen den Vorgaben des Aktiengesetzes zu begünstigen. Zum einen benötigte der Vorstand die Zustimmung des Betriebsrates für Auslandsinvestitionen, wie die folgenden Zitate aus dem Protokoll Dr. Schusters vom 19. Dezember 2005 beweisen:
· ,,Es erwischt mich hier jetzt wieder, aber andererseits braucht man auch eine zweidrittel Mehrheit für Investitionsentscheidungen im Aufsichtsrat, d. h. ohne IG-Metall und Zustimmung des Gesamtbetriebsrates gibt es kein Pfennig außerhalb der deutschen Grenzen.“ (S.
– Insbesondere das Touareg/Cayenne-Projekt, an dem Herr Piech als Mitgesellschafter der Porsche AG ein überragendes Interesse hatte, wurde am VW-Auslandsstandort Bratislava realisiert. Die Porsche AG sparte auf diese Weise neben einem Großteil der Entwicklungskosten auch die Investition für die Karosseriefertigung sowie nahezu die komplette Montagelinie. In Leipzig baute man zur Täuschung der Öffentlichkeit und der Kunden lediglich eine Tarnfabrik für die Reifen- und Motor-Montage.
· ,,Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass jede neue Auslandsinvestition größeren Umfangs einer Zustimmung im Aufsichtsrat auf der Arbeitnehmerseite bedurfte.“ (S. 23)
· ,,In der Euro- und auch in der Weltbetriebsratsvereinbarung steht, dass bei Unternehmensentscheidungen, welche die Beschäftigung an ihren Standorten berühren oder transnationale Verlagerungen beinhalten, vorher konsultiert werden müssen.„
(S. 26)
Darüber hinaus waren die VW-Vorstände alle an einer Verlängerung ihrer Vorstandsverträge interessiert. In der Aussage des Herrn Dr. Schuster vom 19. Dezember 2005 liest sich das auf Seite 19 so: ,,Ich hatte ja an den Arbeitnehmervorbesprechungen des Aufsichtsrates teilgenommen. Dabei wurden die Vorstandsmitglieder herein gerufen, die warteten stundenlang auf Abruf. Man kann sich das nicht so vorstellen, dass die armen Betriebsräte dort sitzen, die um das Überleben der Belegschaft kämpfen, vielmehr war ihnen sehr bewusst, dass sie im Unternehmen etwas zu sagen hatten. Der Vorstand war sehr bemüht, alles zu tun und zwar nicht nur ein Einzelner wie Peter Hartz, sondern alle. Sie wussten auch, dass sie den Betriebsrat von Klaus Volkert für ihre Vertragsverlängerungen brauchten.„
Im übrigen beschreibt die Vernehmung von Herrn Dr. Schuster sehr detailliert, wie vom VW-Vorstand jedes Jahr ein regelrechter Veranstaltungskalender für den Betriebsrat aufgestellt wurde und wie die Veranstaltungen von Herrn Klaus-Joachim Gebauer, einem Beauftragten des Vorstands, organisiert wurden. ,,Die Abstimmung bezüglich der Jahresveranstaltungen, Veranstaltungsorte, Teilnehmer sowie der jeweiligen vortragenden Vorstandsmitglieder fand nur zwischen dem Vorstand und dem engsten Kreis der Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrates, Herr Volkert, Sudholt und Uhl statt. Herr Gebauer hat diese Aufgabe übernommen und hatte die Möglichkeit, halb autonom mit einer gewissen Abschottung zu agieren. Hintergrund dafür war, dass im Konzern viel erzählt wir, jedoch nicht nach außen dringen sollte, wie hier zusammen gearbeitet wird.“ ,,Diese Gesamtplanung wurde jeweils protokolliert und an die Vorstandssekretariate einschließlich des Generalsekretariats des Vorstandsvorsitzenden weiter geleitet“ (siehe Seite 13). Insbesondere zeigt die Aussage Dr. Schusters, wie die Begünstigung der Betriebsräte abgewickelt wurde (siehe z. B. S. 9/10) und zwar über Vorstandskonten, die ganz bewusst nicht kontrolliert wurden – siehe S. 12 im Vernehmungsprotokoll vom 19. Dezember 2005. Da heißt es wörtlich ,,Des weiteren hatte ich damals bei Herrn Reinicke (Leiter Revision) nachgefragt, der mir ebenfalls bestätigte, dass die Abrechnung so in Ordnung sei und dass insbesondere die Kostenstelle ,,1860 Vorstand Diverses“ eine Kostenstelle ist, bei der die Revision nicht so genau hinguckt.“ So war die
Strafanzeige gegen Ferdinand Piëch wegen Untreue durch Begünstigung Betriebsrat Revision seit dem Jahre 2000 auch über Rotlichtabenteuer einiger Spitzenbetriebsräte, wie Herrn Volkert, informiert. Die Tatsache, dass Betriebsräte ,,Bakschisch“ von Einstellungswilligen kassierten, war der Revision über LKA-Mitarbeiter ebenfalls bekannt.
Die Verantwortung über die korrekte Führung und Beaufsichtigung der Arbeit der Revision liegt beim gesamten Vorstand, insbesondere jedoch beim Vorstandsvorsitzenden, in dessen Ressort die Revision angesiedelt ist. Daher trifft dies gezielte Abstellen zwar den Vorstand in seiner Gesamtheit, insbesondere jedoch den Vorsitzenden. Da die Revision auf die o. g. Weise sogar ganz gezielt abgestellt wurde, um damit ausdrücklich Bereiche für die ebenso gezielte Durchführung krimineller Handlungen zu eröffnen, ist bei diesen und den darauf aufbauenden Betrugsvorgängen der Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Sinne von § 129 StGB erfüllt.
3. Der Strafprozess gegen Herrn Peter Hartz
Das Geständnis von Herrn Hartz gilt in juristischen Fachkreisen als wenig glaubwürdig, wie das Editorial der Neuen Juristischen Wochenschrift in Heft 8/2007 unter dem Titel ,,Hartz-Prozess: Justiz vertagt Aufklärung“ wie folgt festhält: ,,Doch wie glaubwürdig ist ein ,reumütiges Geständnis’, das ausschließlich vom eigenen Verteidiger in verklausulierten Satzgirlanden verlesen wird zumal wenn dieser auch sämtliche Nachfragen beantwortet? Und wenn nach Schluss der Hauptverhandlung postwendend ein Interview des Angeklagten folgt, in dem vor allem von ,Verleumdungen’ gegen ihn die Rede ist?„
Im Untreue-Prozess gegen Herrn Hartz stellte sich die Frage nach dem Motiv für sein pflicht widriges untreues Handeln und die Frage nach seinen Mitwissern. Denn Millionenzahlungen an Klaus Volkert und extrem teure Vergnügungsreisen für Betriebsräte auf Firmenkosten deuten darauf hin, dass viel mehr Führungskräfte in die Korruptionspraktiken eingeweiht waren.
In dem Artikel ,,Hartz-Prozess: Neue Zweifel am Geständnis Gericht: Wer regte Sonderzahlungen an Volkert an?“ schreibt der Braunschweiger Zeitungsverlag am 22. Januar 2007:
,,Der Anteil von Piëch und Neumann habe sich auf den Auftrag an Hartz beschränkt, den Betriebsrats-Chef über das Gehalt und normale Boni einem Markenvorstand gleichzustellen.„
Mit Bezug auf den 2. Verhandlungstag 25. Januar 2007 wird der Braunschweiger Zeitungsverlag am 27. Januar 2007 in dem Artikel ,,Experte zum Hartz-Geständnis: ‘Beachtlicher Akt der Solidarität’“ noch deutlicher (siehe https://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/472005/artid/ 6340133 ):
Volkert war sauer, dass er und altgediente Kräfte bei VW weniger verdienten als die Lopez-Leute. Hartz sollte etwas tun. Immerhin war er Vorsitzender des Vorstands-Ausschusses für Führungskräfte. Neben Hartz gehörten Ferdinand Piëch und Jens Neumann diesem Gremium an.
Doch Hartz brachte Volkerts Anliegen im Ausschuss nicht offiziell vor. Verteidiger Müller sagt: „Er tat es am Rande gesprächsweise nicht innerhalb einer Sitzung.“ Hartz sprach also Piëch und Neumann am Rande der Sitzung auf Volkerts Anliegen an. Verteidiger Müller erklärt für Hartz in öffentlicher Sitzung: „Die beiden Herren waren sich mit ihm schnell einig, dass Herr Dr. Volkert wie ein Top-Manager behandelt werden müsse, solle.“ Der Verteidiger: „Da gab es kein Für und Wider. Das war ein schnelles Einigsein. Meinem Mandanten wurde übertragen, das Thema umzusetzen. Diesen drei Herren war klar, Volkert muss statusmäßig angehoben werden.“
Dies bedeutete laut Müller: Anhebung des Grundgehalts, Vorstands-Parkplatz, First-Class-Flüge, Vertrauensspesen. Sonderboni bedeutete dies indes nicht. Müller wörtlich: „Von Sonderboni sprachen die drei Herren nicht.“ Diese seien die Erfindung von Peter Hartz allein gewesen. Sie seien über das hinausgegangen, „was Piëch und Neumann erwarteten und wussten“.
Folgerichtig wurde Peter Hartz jetzt wegen der Sonderboni verurteilt. Bei der Würdigung des Gesamt-Geschehens reiche dies allerdings nicht aus, erklärt Rechts-Professor Rüthers. Rüthers führt aus:
„Die von Herrn Hartz verbreitete Legende, er allein trage die strafrechtliche Verantwortung für den Kauf des Gesamtbetriebsrats-Vorsitzenden, wird durch seine eigene Erklärung im Prozess widerlegt. Herr Piëch war danach Mitwisser von Sonderzahlungen an Volkert, wie sie in diesem Umfang bisher aus keinem mitbestimmten Unternehmen in Deutschland bekannt geworden sind. Herr Hartz hat dann mit den Sonderboni für Volkert nur noch die technische Abwicklung dieser Einigung zwischen Piëch und ihm übernommen.“
Allein schon die finanzielle Gleichstellung eines Betriebsrates mit einem Markenvorstand verstößt gegen die Schutzbestimmung des § 78 BetrVG und ist strafbar nach § 119 BetrVG. Herr Volkert verdiente ohne die Sonderboni zuletzt 360.000 Euro pro Jahr. Maßgebend für die Vergütung eines Betriebsrates ist jedoch nach § 78 BetrVG das Arbeitsentgelt, das der Betriebsrat bei Übernahme seines Amtes verdiente. Herr Volkert verdiente 1990 umgerechnet 57.332 Euro, das Gehalt entwickelte sich offenbar gerade nicht entsprechend seiner bisherigen Arbeitsgruppe. Die Einlassungen des Hartz-Anwaltes in der Verhandlung vom 25. Januar 2007 stellt die Beteiligung von Herrn Piëch zusätzlich zweifelsfrei klar.
Fazit
Allen drei Quellen ist zu entnehmen, dass Herr Piëch die nach Betriebsverfassungsgesetz illegale Begünstigung des Betriebsrates beauftragt hat und dass er jederzeit genaue Kenntnis über die Details der Korruption hatte. Damit verletzte Herr Piëch in seiner Zeit als Vorstandsvorsitzender, aber auch in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender in gravierender Weise seine Sorgfalts- und Treuepflichten, die in § 93 Abs. 1 AktG definiert sind. Da sein Handelnmit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters unvereinbar ist, handelte er untreu im Sinne von § 266 StGB.
Die bislang untätige Braunschweiger Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff und den Braunschweiger Oberstaatsanwalt Ralf Tacke, sowie die LKA Mitarbeiter Schrenner und Wurm, beide Dezernat 31, hatte ich bereits wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt angezeigt, da sie spätestens seit der Vernehmung des Herrn Dr. Schuster, also seit mindestens 15 Monaten Kenntnis von den kriminellen Handlungen des Herrn Piëch hatten und bis heute keine Anklage erhoben haben.
Bitte teilen Sie mir mit, unter welchem Aktenzeichen meine Strafanzeige geführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez.: Hans-Joachim Selenz
Kopie: US-Börsenaufsicht SEC
Generaldirektor Franz-Hermann Brüner Europ. Amt für Betrugsbekämpfung OLAF
Europäischer Bürgerbeauftragter Prof. Dr. P. Dikiforos Diamandouros
Präsidenten von BGH und BVG
Strafanzeige gegen Ferdinand Piëch wegen Untreue durch Begünstigung Betriebsrat
Da scheint eine Rechtsberatung Arbeitsrecht aber dicke angeraten. Bei den „Ausflügen“ wurde hoffentlich die Stempeluhr für die Zeiterfassungssysteme der Volkswagen AG zu Hause gelassen
Die Stechuhr hatte da viel zu tun!

[...] Piech steht trotz einer detaillierten Strafanzeige nicht mal vor Gericht. Christian Wulff wäscht seine Hände sowieso in Unschuld. Die [...]
Pingback von mein-parteibuch.com » Real existierende deutsche Demokratie | Februar 22, 2008 |