zorro7000

dem Unrecht zum Trotz

Artur Kurhofer, das Mobbing und die Firma Sartorius

Satorius und das MobbingTäglich besuche die Seiten des Mobbing-Gegners. Heute muste ich feststellen das die Seiten von den Mobbingvorwürfen über die Firma verschwunden sind. Was nicht bedacht wurde war das RIESEN-Gedächtnis von Google und die Historie des Wikis. So freue ich mich schälmisch ihnen die Inhalte in einem neunen Gewand vorstellen zu können:

Klage wegen Mobbing abgewiesen!

Dies ist natürlich nur die Darstellung einer der beiden Prozeßbeteiligten. Es liegt in der Natur der Sache, das die Gegenseite zu einigen oder allen Punkten dieser Darstellng gegenteiliger Auffassung ist.

Es wird darauf verwiesen, das das Arbeitsgericht Kassel den Auffassungen des Klägers nicht folgte.

Absender = Kläger
Artur Kurhofer
Bayernstr. 11
34225 Baunatal-Großenritte
———————————————-
Tel.: 05601 / 968891 oder 0175 / 2742756
Fax: 05601 / 968892

An das
Arbeitsgericht Kassel
Ständeplatz 19

34117 Kassel

Klage

gegen die Firma:
Sartorius Hamburg GmbH
(bis Juni 2004, GWT GmbH)
Meiendorfer Str. 205
22145 Hamburg

wegen
Mobbing bzw. Bossing,
Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz
Verstoßes gegen das Arbeitsschutzgesetz
Mißbrauch der Anweisungsbefugnis
Nötigung
unterlassenen Hilfeleistung
Verstoßes gegen die Fürsorgepflicht
gezieltem Wirken auf eine fristlose Kündigung.

an den Taten waren folgende Personen beteiligt:

Herr Hans-Dieter Vesely,
Abteilungsleiter, und als Führungskraft auch Mitglied im Betriebsrat

Herr Dr. Bodo Krebs,
damals Geschäftsführer

Frau Kirsten Siedler,
jetzt Geschäftsführerin, damals Personalleiterin

Herr Georg Richard Pfeifer,
Betriebsratsvorsitzender

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Klage gegen die Firma Sartorius Hamburg GmbH.

Begründung:
Ich wurde vom Vorgesetzten Herrn Hans-Dieter Vesely vom ersten Tag an, ab dem er mein Vorgesetzter wurde, benachteiligt. Beim Betriebsratsvorsitzenden Herrn Pfeifer fand ich keine Unterstützung, denn Herr Pfeifer arbeitete im Sinne der Geschäftsführung. Am 15. Dezember 2003 wurde ich von Geschäftsführer brutal genötigt. Für die Ablehnung von Arbeit über die maximale Tagesarbeitszeit wurden mir zwei Abmahnungen ausgesprochen. Als ich mich juristisch gegen die Abmahnungen wehrte, wurde ich vom Vorgesetzten massiv schikaniert und die Firmenleitung mit Wissen des Betriebsratsvorsitzenden arbeitete gezielt auf eine fristlose Kündigung.

Einzelheiten zum Tathergang entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Entwicklungsgeschichte.

Ich beantrage hiermit die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung einer Entschädigung als Schmerzensgeld nach Ermessen des Arbeitsgerichtes. Vorschlag: in Höhe des Verdienstes in der Kündigungsfrist von 6 Monaten von

€ 32.500,–

Die Zuständigkeit des Gerichtes ist durch den Beschluss des Arbeitsgerichtes Kassel vom 14. September 2004, Aktenzeichen 6 Ca 254 /04, gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Baunatal, den 13. Dezember 2006

Entwicklungsgeschichte:

Es gibt in jeder Firma unterschiedliche Ansichten und Meinungen. So gab es auch zwischen mir und meinen früheren Vorgesetzten einige Differenzen. Jedoch wir konnten über alles reden, und wir fanden eine Lösung. Jedoch in den letzten fast zwei Jahren meiner Zugehörigkeit zu Fa. GWT GmbH, kam für mich einiges viel anders als gewöhnlich.

Teil I

Die Zerstörung des Vertrauens
Vom begeisterten Mitarbeiter zu den Abmahnungen

Juni 2002, ich war ein begeisterter Mitarbeiter der Firma Global Weighing Technologies GmbH (GWT) mit Sitz in Hamburg. Ich hatte einen Arbeitsplatz in meinem Haus in Baunatal. Von Hamburg aus erhielt ich meine Aufgaben, meistens waren es Fahrten zu Kunden, aber gelegentlich auch andere: Programmerstellung, testen von neuen Geräten, telefonische Beratung, usw. Nach den Dienstreisen machte ich in meinem „Heim-Büro“ die Reisekostenabrechnungen, Berichte, Stundenkarten. Die meisten Dienstreisen waren entweder Service- oder Inbetriebnahmearbeiten, gelegentlich Vertriebsunterstützung und da ich auch zum Fachtrainer ausgebildet wurde, durfte ich auch Schulungen bei Kunden oder in Hamburg im GWT-Werk druchführen. Für einige Verbesserungsvorschläge und Einfälle wurde ich mit Prämien ausgezeichnet. Verließ ich mein Haus da fing die Arbeitszeit zu zählen an. Reisezeit war eben Arbeitszeit. Obwohl in der Firma es seit Jahren auf und ab ging, wollte ich von einer anderen Arbeit nichts wissen, denn trotz so mancher internen Kritik fand ich die Produkte gut, hatte sehr gerne damit gearbeitet und erfreute mich guter Kollegialität. Der Bedarf an Arbeiten die ich ausführte wurde geringer. So meldete mein Vorgesetzter Herr Peter Neubert mich bei der Fa. Sartorius AG in Göttingen, der Muttergesellschaft von GWT, zum Lehrgang über die Produktreihe „Combics“ an. Das Zusammenwachsen der beiden Firmen – genauer – Aufgehen der Fa. GWT innerhalb des Sartorius Konzerns, war offensichtlich. Ich sollte mit dem Lehrgang nicht nur die Sartorius-Produkte kennen lernen, sondern in meiner Eigenschaft als Fachtrainer auch den weiteren Kollegen diese Produkte nahe bringen. Viele Service-Mitarbeiter von Sartorius kannte ich von früheren Lehrgängen und Präsentationen. Ich sollte also zusätzlich der Technologievermittler auf der Serviceebene in beide Richtungen sein, und schließlich auch die Produkte beider Firmen bei den Kunden betreuen. Denn es gab Kunden die sowohl GWT-Produkte (früher Philips Wägetechnik GmbH) als auch von Sartorius hatten. Ich freute mich auf die zusätzlichen Aufgaben.

Aber der Firma GWT ging es finanziell schlecht. Für die schlechte Geschäftslage gab es viele Gründe. Jedoch der Hauptgrund waren die Verluste einer von einem gewissen Hans-Dieter Vesely geleiteten Projektabteilung. Es war eine weitere Abteilung bzw. Arbeitsgruppe die der Herr H.-D. Vesely mit seinen Methoden in den letzten 10 Jahren nieder gewirtschaftet hatte. Die Firma stand kurz vor der Insolvenz. Damit nicht alles verloren ging, entschloß sich die Geschäftsführung zu drastischen Maßnahmen. Fast 50 Leute, etwa jeder fünfte, mußten die Firma verlassen. Nicht direkt in die Arbeitslosigkeit, sondern vorerst für ein Jahr in eine Transfergesellschaft. Ich als guter Mitarbeiter gehörte nicht zu den die gehen mußten. In der Transfergesellschaft gab es für „nichts tun“ monatlich 90% vom letzten Notto-Gehalt, „Fluchtgelder“ und schließlich auch noch eine kleine Abfindung. Die Angebote waren verlockend. Obwohl jeder freiwillig zu den Bedingungen ausscheiden konnte, kam für mich ein freiwilliges Ausscheiden nicht in Frage. Denn ich hatte gerne dort gearbeitet.

Mein Vorgesetzter Peter Neubert ging freiwillig in die Transfergesellschaft. Er kannte mehr Hintergründe und wollte unter dieser Führung nicht mehr arbeiten.

Ab 1. Juli 2002 übernahm die Leitung der Servicegruppe bei GWT GmbH in Hamburg der Herr H.-D. Vesely. Ich kannte Herrn Vesely schon seit über 10 Jahren. Zwar war aus früherer Zusammenarbeit mir bekannt, dass es mit Herr Vesely schnell zu Konflikten kommen kann, aber ich sah dem Wechsel des Vorgesetzten mehr mit Hoffnung als mit Sorge entgegen. Denn in den Jahren davor hatte ich als Führungspersonen vorwiegend Kaufleute. Nun hatte ich aber endlich wieder einen Vorgesetzten mit technischer Qualifikation. Ich dachte: „Endlich jemand, der unserer Belange bestens versteht!“ Zusammen mit H.-D. Vesely hatte ich ein mal bei der Kosmetikfirma Loreal in Karlsruhe bis 23°° Uhr an einer Anlage gearbeitet. Die Anlage mußte für die Produktion optimiert werden. Es war so spät, dass wir an dem Abend nichts mehr zu essen kaufen konnten, und hungrig in die Betten gingen. Und bei einigen Kunden wie z.B. bei Raiffeisen in Altmorschen (Nähe Melsungen) erzählte Herr Sondermann Episoden wie Herr Vesely bis 03°° Uhr in der Nacht an der Inbetriebnahme einer Anlage gearbeitet hatte. In den Jahren davor hatte ich fast jedes Jahr einen neuen direkten Vorgesetzten, doch keiner hatte bei mir so viel Vertrauensvorschuss wie Herr Vesely.

Als erste Amtshandlung hatte Herr Vesely meine Teilnahme an dem Combics-Lehrgang bei Sartorius in Göttingen abgesagt. An sich zwar nicht so schlimm, dachte ich, denn es gab in der Firma auch andere attraktive Aufgaben. Aber rückwirkend betrachtet, sehe ich darin einen Trend, der nicht nur die Überschrift rechtfertigt, sondern auch den Anfang einer Benachteiligung (Mobbing) darstellt.
Wochen vergingen. Ich nannte meinem neuen Vorgesetztem mehrere organisatorische schlechte Zustände, hoffte auf Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen. Vergebens. Aber dennoch war ich guten Mutes und überzeugt, dass sich die Lage bessern wird. Im Herbst 2002 kündigte Herr Vesely die Einführung einer Überstundenregelung an. Ich begrüßte diese Maßnahme, denn jetzt arbeitete ich aus meiner Sicht in einer rechtlichen Grauzone. Für die Auszahlung der Überstunden waren im Budget keine Mittel eingeplant. Zum Ausgleich gab es keine Zeit. Das Zeitguthaben wuchs und wuchs. Beim mir waren es ca. 180 Stunden, ein Kollege hatte sogar über 400 Stunden. So schlug der H.-D. Vesely der Mannschaft als Abbau des Überstundenguthabens „1/3 auszahlen, 1/3 abbummeln, 1/3 vergessen“ vor. In der Angst, dass alles an Stundenguthaben über 20 Stunden verloren gehen wird, stimmten die Kollegen dem Vorschlag zu. Ich wollte kein Quertreiber sein, also machte ich mit.

Als ich im Urlaub war, da wurde er Entwurf der Überstundenregelung vorgelegt. Hatte ich den Entwurf gelesen, so konnte ich nur mit dem Kopf wackeln. Es war eine Auflistung von Kriterien nach denen bestimmte Arbeitszeiten nicht ausgeführt und nicht anerkannt werden sollten. Sofort machte ich mich ans Schreiben, und beschrieb einige Situationen wo es sehr schwierig sein wird mit dieser Überstundenregelung zu Arbeiten. Dazu gehörte die Begrenzung der Tagesarbeitszeit auf 10 Stunden. Ungeklärt war für mich wie ich mich dann verhalten soll, wenn die 10 Stunden vergingen, aber Arbeiten nicht beendet sind. Die Produktion stand still. Mehrere Leute warteten. Schließlich nicht der Servie-Mitarbeiter bestimmt die Arbeitsdauer, sondern die Gegebenheiten vor Ort. Fahrten zur einem Standort der Sartorius Gruppe sollten nicht mehr als Überstunden anerkannt werden. Wenn es Montags früh in Hamburg einen Termin gab, ob ein Lehrgang oder Projektbesprechung, da war es 15 Jahre lang für mich kein Problem mich Sonntags nach dem Kaffee ins Auto zu setzen, in der Nähe der Firma im Hotel zu Übernachten und am nächsten Morgen war ich ausgeschlafen und pünktlich im Werk. Nun sollte das nicht mehr möglich sein. Zu Hause und im Werk Hamburg sollten keine Arbeitszeiten über 7,0 Stunden anerkannt werden. So sollte ich zusammen mit einem Kollegen aus Hamburg an einem Projekt arbeiten, dann würde bei dem Kollegen die Gleitzeit auch nach 7,0 Stunden gelten, und bei mir würde alles über 7,0 Stunden gestrichen, also trotz Interesse und Notwendigkeit hätte es kaum noch einen Sinn mehr gehabt nach 16°° Uhr in der Firma noch zu Arbeiten. Genau so zu Hause. Ich hatte viel mit Problemfällen zu tun. Kam ich vom Kunden, so hatte ich dann meistens noch am späten Nachmittag oder abends, so lange die Erkenntnisse noch frisch waren, an den Computer gesetzt, ausführlichen Bericht geschrieben, und am nächsten Morgen – noch bevor der Kunde anrief – waren die wichtigsten Mitarbeiter in der Firma über die Einzelheiten informiert. Nun müßte ich alles auf nächsten Vormittag verschieben, zwischendurch einige Telefonate bezüglich des Problems erledigen, und unter vielen Störungen den Bericht schreiben. Das war ich bis dahin in einer bis zwei Stunden erledigte, sollte nun ganzen Vormittag dauern. Ich war eben, mit mehreren Punkten nicht einverstanden. Dabei ging es mir weniger um die finanziellen Gegenleistungen als um die Flexibilität und Effektivität der Arbeit. Viel hatte ich zu diesen Regelungen – die den Namen nicht verdienten – geschrieben, machte Gegenvorschläge, bei denen in einigen Fällen ich finanziell sogar schlechter stünde, aber die Flexibilität gegeben wäre und hoffte auf Verständnis. Der Herr Vesely antwortete meistens nur mit einem Satz ablehnend oder rief nur an. War nicht mal bereit den Satz „Überstunden, die bei Bereitschaftseinsätzen entstanden sind, gelten als genehmigt“ aufzunehmen. Schriftlich wurden wir uns nicht einig. Herr Vesely kündigte ein „persönliches, bilaterales Gespräch“ an. (Beweis 1. eMail) Jedoch statt einem „persönlichen, bilateralen Gespräch“ führte Herr Vesely mich am 05.Nov.2002 ins Personalbüro. Zuerst machte er mich in einem 15-minutigen Monolog schlecht: “Es gibt Kunden die Herrn Kurhofer nicht wieder sehen wollen. Es gibt Kunden die für die Arbeit von Herrn Kurhofer die Rechnungen nicht bezahlen wollen…“ Dabei machte er mich für alles schuldig war andere falsch gemacht haben oder für Angelegenheiten über die ich nicht richtig informiert wurde. Es war ein hinterlistiges Spiel. Dann versuchte die Personalleiterin Frau Kirsten Siedler mir schlechtes Gewissen einzureden, in dem sie Leistungen der Firma aufzählte, und warf mir vor, dass ich keine Dankbarkeit zeige in dem ich nicht entgeltfrei arbeiten möchte. Wobei die aufgezählten Leistungen nur Standardleistungen die in Gesetzen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen vereinbart waren. In einer anschließenden Diskussion konnte ich vieles entschärfen, erklären und begründen.

Jedoch dass ich auf die Bezahlung von mehr als 60 Überstunden verzichtete, plus ca. 40 Arbeitsstunden, die ich freiwillig unentgeltlich zum Wohle der Firma geleistet hatte, genügte ihnen nicht. Dass ich bereit war in Zukunft auf Überstundenzuschläge zu verzichten, genügte ihnen nicht, usw. Frau Siedler und Herr Vesely drohten mit „betriebsinternen Maßnahmen“. Zusätzlich war ich einem Gruppendruck ausgesetzt. Die anderen Kollegen hatten meistens andere Aufgaben, somit auch andere Probleme, und damit auch kaum etwas gegen diese „Überstundenregelung“. Und die Kollegialität bedeutete mir viel. So hatte ich der Überstundenregelung – obwohl ich darin viel Konfliktpotential sah – zugestimmt. Formfehler hatte diese Regelung ebenfalls. Darauf stand nicht z.B. in welcher Funktion Herr Vesely die Regelung unterschrieben hatte, ob als Abteilungsleiter oder Angehöriger des Betriebsrates oder sonstiger.

Am 01.Jan.2003 trat die Überstundenregelung in Kraft. Mit Verweis auf diese Regelung setzte sich Herr Vesely über Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und sogar – wie ich später herausfand – auch über Urteile des Bundesarbeitsgerichtes hinweg und erkannte einige Arbeitszeiten nicht mehr an. Dabei ging er über das was mir mit der Überstundenregelung aufgezwungen wurde sogar hinaus. Zum Beispiel in der Überstundenregelung stand: „Überstunden werden nicht genehmigt und auch nicht dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben, Wenn … Reisezeiten für Fahrten zu einem Standort eines zur Sartorius Gruppe gehörenden Unternehmens“. Herr Vesely interpretierte das als Reisezeiten „zu und von“ (Beweis 2. eMail) und erkannte – unter Bruch der Betriebsvereinbarung – die Heimreisen weder als Überstunden noch als Arbeitszeiten an. Ich hatte nichts dagegen, dass bei Lehrgängen oder bei Gruppenrunden, wenn wir im warmen Raum saßen, diskutieren und Kaffee tranken, keine Arbeitszeiten über 7,0 Stunden anerkannt wurden. Aber als ich im Januar in Hamburg war, da hatte ich mich nicht nur hinzu gesetzt, sondern in meiner Eigenschaft als Fachtrainer vor den Kollegen über „Profibus“ referiert. Machte nicht wie einige anderen eine Stunde Pause, sondern nutzte die Zeit um mit anderen Kollegen, die am Standort Hamburg beschäftigt waren, die nächsten Arbeiten zu besprechen und Projekte zu übernehmen. Jedoch der Vesely strich auch diese Arbeitszeiten mit der telefonischen Begründung: „Das gildet nicht.“ bzw. „Sie hatten mit Herrn Willeke nichts zu besprechen.“

In manchen anderen Fällen waren seine Anweisungen voller Widersprüche. So wurden die Service-Mitarbeiter zur Bereitschaftsdiensten eingeteilt. Nachts, an Wochenenden und Feiertagen wurden Anrufe auf deren Handies umgeleitet, vertraglich waren wir verpflichtet dem Kunden zu helfen. Ich fragte bei Herrn Vesely nach ob auch diese Überstunden genehmigungspflichtig sind. So antwortete er in einer eMail vom 16.Jan. „ aus meiner Sicht ist die Überstundenregelung diesbezüglich glasklar: siehe Punkt 1 !“ Im Punkt 1 aber steht „Überstunden sind vorher schriftlich anzumelden und schriftlich zu genehmigen.“ (Beweis 3. eMail) Eine präventive Überstundengenehmigung gab es für ein Bereitschaftswochenende nicht. Herrn Veselys Rechtfertigung, dass Bereitschaftseinsätze kaum vorkommen, genügte mir nicht. Bestätigung dafür, dass Bereitschaftseinsätze an Wochenenden ausgeschlossen sind, gab mir Herr Vesely ebenfalls nicht. Am Telefon erzählte er mir etwas von einer „nachträglichen Genehmigung“. Schriftlich nahm Herr Vesely zu diesem Problem keine Stellung. Verlangte ich am Telefon nach genauen Verhaltensregeln, so unterbrach Herr Vesely das Gespräch und drohte mit Termin beim Geschäftsführer Dr. B. Krebs. Der Herr H.-D. Vesely kam mir wie ein kleiner Junge vor, der mitten im Spiel plötzlich die Spielregeln zu seinem Vorteil änderte.
Persönlich ging es mir weniger um die Vergütung als um die Sicherheit. Ich hatte das Dilemma: einerseits war ich zum Bereitschaftsdienst eingeteilt, andererseits gab es keine Überstundengenehmigung. Wie sollte ich mich verhalten wenn am Samstagabend ein Kunde anrufen sollte? Sollte ich nicht genehmigte Überstunden verrichten und zum Kunden fahren? Oder es sein lassen und in Kauf nehmen, dass die Firma GWT vertragsbrüchig wird? Denn auch diese Arbeitszeiten waren schließlich genehmigungspflichtig. Was passiert wenn ich doch eine Arbeit aufnehmen, und es zu einem Unfall oder Schaden kommen sollte? Wie ein mal bei der Firma Loreal. Wie wird es mit der Versicherung, Haftung und Gewährleistung sein? Wird mir grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen? Schließlich hatte ich unterschrieben: „Überstunden sind vorher schriftlich anzumelden und schriftlich zu genehmigen“. Ich wollte über alles reden. Jedoch Herr Vesely teilte nur widersprüchliche Anweisungen aus und ließ kein Gespräch zu.

Ich ersuchte Hilfe (Beweis 4. eMail) beim Mitglied des Betriebsrates Herrn Richard Pfeifer. Herr Pfeifer war mir sehr gut bekannt. Anfang der 90-er Jahre arbeiteten wir in einer Abteilung und sogar beim Kunden an einer Anlage. Abends saßen wir zusammen im Gasthaus und unterhielten uns „über Gott und die Welt“. Das Verhältnis war nicht nur kollegial, sondern sogar freundschaftlich. Jedoch ohne den kleinsten Erfolg. Herr Pfeifer glänzte durch Untätigkeit, (unterlassene Hilfeleistung!) aber ich hoffte weiterhin auf Unterstützung. Über meine Probleme hielt ich ihn am laufenden. So schrieb ich in einer eMail am 20. März: “ Ich bin z.B. mit folgender Vorgehensweise von Vesely nicht einverstanden: Am Fr. dem 28. wird er uns wieder bis in den Nachmittag hinein beschäftigen. Damit werden 7 Arbeitsstunden vergehen. Rückreise steht nicht in der Agenda. Diese Arbeitszeit wird er uns nicht anerkennen. Abends gegen 20°° Uhr werde ich heimkommen, und vergütet wird der Tag so als ob ich ab 16°° Uhr schon zu Hause säße und Kaffee getrunken hätte. Da die Rückreise nicht mehr als Arbeitszeit anerkannt wird – werde ich während der Rückfahrt (berufsgenossenschaftsmäßig) versichert sein?“ Am 11. April 2003 informierte ich Herrn Pfeifer weiter über meine Befürchtungen: „am 15.04. werde ich wieder nach Hamburg fahren. …, denn an dem Nachmittag will Herr Wesely mit mir noch ein Beurteilungsgespräch führen. Hoffentlich wird er mich an dem Tag nicht – wie schon angedroht – zu Dr. Krebs führen.“ Herr Pfeifer tat aber nichts.

Auch andere Kollegen hatten gelegentlich Probleme die maximale Tagesarbeitszeit einzuhalten. Denn wenn eine Anlage beim Kunden ausfällt, es kommt zum Produktionsstillstand mit großen finanziellen Verlusten, dann kann kein Service-Mitarbeiter keinen Kunden nach Ablauf seiner Tagesarbeitszeit einfach verlassen. Bevor Herr Vesely seine Überstundenregelung einführte, wurden längere Tagesarbeitszeiten nicht als Pflichtleistung betrachtet, jedoch jede „Überminute“ wurde anerkannt. Als Abhilfe (im Rahmen seiner Fürsorgepflicht) legte Herr Vesely allen mehrfach mündlich, und am 21.Mai 2004 auch schriftlich nahe, die Anfangs- und Endzeit zu schreiben, und alles was über 10 Std. hinaus geht als Pausen einzutragen. (Beweis 5. eMail unten)
In der Praxis bedeutete es, dass wenn einer um 08°° Uhr mit der Arbeit beim Kunden begonnen hatte, und aus produktionstechnischen Gründen erst nach 20°° Uhr die Firma verlassen konnte, dann sollte er zwei Stunden als Pausen eintragen, obwohl er in Wirklichkeit nur eine kurze Mittagspause gemacht und vielleicht am Nachmittag noch einen Becher Kaffee aus einem Automaten getrunken hatte.
Im Frühjahr 2003 ist der H.-D. Vesely seinen Mitarbeitern scheinbar entgegengekommen in dem nicht die Tagesarbeitszeit über 7,0 Stunden zu Hause und im Werk Hamburg nicht mehr anerkannt werden sollte, sondern nur die Monatsüberstunden. Die Stundenkarte im Excel-Format hatte Herr Vesely überarbeitet. Jedoch wer da wahrheitsgemäß an einem Tag 8 Arbeitsstunden und am nächsten Tag nur 6 Stunden zu Hause oder im Werk Hamburg eingetragen hatte, der bekam im Ergebnis als Summe 13 Arbeitsstunden. Die Software reduzierte es automatisch auf maximal 7 Stunden pro Tag.

Mein Paradebeispiel für die Nicht-Anerkennung von Arbeitszeiten war und ist die Reaktion von Herrn Vesely auf die Überziehung der maximalen Tagesarbeitszeit im Mai 2003. Am 17. Mai früh morgens war ich nach Frankfurt am Main gefahren, um beim Aufbau des Standes der Sartorius AG für die Messe Achema mitzuarbeiten. In der Halle angekommen, machte ich mich am Standplatz an die Arbeit, und gegen 15:00 Uhr war ich an sich fertig. Alles auf dem Modell funktionierte. So sagte ich dann zu Frau Schmidt vom Marketing, die die Arbeiten organisierte: „Alles funktioniert. Etwas Zeit habe ich noch, kann ich irgendwie hier noch nützlich sein?“ Worauf die Frau Schmidt mir ca. 10 Stände gezeigt hatte, die noch aufgebaut werden sollten. Alles sollte ich aufbauen. Ich sah den großen Aufwand und sprach: „Davon weiß ich nichts.“ Frau Schmidt erwiderte: „So war das mit Herrn Vesely besprochen.“ Ich staunte und sagte: „Aber in einer Stunde geht meine Arbeitszeit zu Ende.“ Da hob Frau Schmidt die Hände und klagte: „Was soll ich nun machen, morgen früh fängt die Messe an.“ Damit die Messebesucher die Produkte sich nicht originalverpackt Anschauen mußten arbeitete ich beim Aufbau der Stände ohne Pause, ohne etwas zu essen bis in den späten Abend hinein. Während die Damen vom Marketing viel Zeit nur herumgesessen und Kaffee getrunken haben. Erst kurz vor 22:00 Uhr hatte ich das Messegelände verlassen. Die Arbeiten hatte ich gerne ausgeführt. Denn ich war an guter Präsentation der Firma interessiert. Trotz allem Streß war ich mit dem Tag zufrieden und im gewissen Sinne auch stolz zum Erfolg der Firma etwas beigetragen zu haben.

Solche Leistungen werden von guten Vorgesetzten zusätzlich honoriert, jedoch nicht von Herrn H.-D. Vesely. Er hatte mir nicht nur die längere Tagesarbeitszeit nicht anerkannt, sondern sogar schriftlich ausgeschimpft. (Beweis 5. eMail oben) „ … ich hatte eigentlich gehofft, dass meine Aussage im u.a Mail klar, eindeutig und unmisverständlich war. Die 10 Stunden ist eine gesetzliche Regelung zur Höchstarbeitszeit pro Tag (übrigens auch Bestandteil der Gleitzeit-BV). Das ist keine Schlechtigkeit die ich oder sonst wer in diesen Unternehmen sich ausgedacht hat.
Ich hoffe Sie haben Verständnis dafür, dass Ihre Gleitzeitkarte entsprechend korrigiert wurde.“ Für mich bedeutete das, dass einige Arbeitsstunden nicht anerkannt wurden.
So nahm ich die Nachteile in Kauf, arbeitete mit einem Korsett von Regelungen und verzichtete in den meisten Monaten auf den Lohn für einige Arbeitstunden, in dem ich die Zeiten gar nicht aufschrieb. Ab nun war für mich nun endgültig klar: das einzige Kriterium ob Arbeit anerkannt wird, was der Zeitpunkt der Ausführung.

Am 08. Okt. 2003 wurde allen durch Herrn H.-D. Vesely per eMail mitgeteilt: „Bitte alle dafür sorgen, dass der evtl. noch vorhandene Resturlaub 2003 noch in diesem Jahr genommen wird. Bei Ihrer Planung bitte eventuelle Sonderfälle wie z.B. Notdienst über Weihnachten berücksichtigen. Einen Übertrag auf 2004 wird es nicht geben, d.h. evtl. noch vorhandener Urlaubsanspruch verfällt.“ (Beweis 6: eMail) Um der Fa. GWT so weit wie nur möglich entgegen zu kommen, bat ich sofort die Abteilungssekretärin – Frau D. Müller – meine restlichen (ca. 5) Urlaubstage gegen Jahresende (November/Dezember) an beliebigen Tagen, an denen noch keine Einsätze geplant waren, einzutragen. Vorerst zögerte Frau Müller mit der Einteilung, denn sie wollte noch die Urlaubswünsche der anderen Kollegen abwarten, und es stand noch nicht fest, wer in den letzen Tagen des Jahres zur Bereitschaftsdiensten eingeteilt wird. Später hatte sie doch die Urlaubstage in den Einsatzplan eingetragen.

Als ich vom 24. bis 27. Nov. 2003 im GWT-Werk Hamburg tätig war, da hatte Frau D. Müller aufgrund von neuen Kundenaufträgen meine Urlaubstage anders zugeordnet. Dabei waren die verfügbaren Tage knapp geworden. Nur in dem sie einen Urlaubstag auf die zwei halben Arbeitstage (24. und 31.Dez.) verteilte, konnten alle Urlaubstage eingetragen werden, damit kein Tag verlogen gegangen wäre. Am 02. und 03. Dezember sollte ich bei einem Kunden in der Nähe von Augsburg arbeiten, am 04. Dezember zahlreiche Büroarbeiten nachholen, und am 05. Dezember einen Tag Urlaub haben.

Jeder der mich kennt, weiß auch dass meine erste Tochter eine schwere angeborene Fehlbildung des Herzens hat. Besonders das erste Lebensjahr der Tochter war für meine Ehefrau und mich das traurigste des Lebens. Mehrere palliative Operationen verbunden mit langen Aufenthalten in der Klinik, davon mehrere Monate auf Intensivstationen, waren notwendig. Zu den Herzproblemen kamen noch weitere (Dickdarmdurchbruch, künstlicher Darmausgang, Gehirninfarkt, Nervenüberdehnung…) hinzu. Über die zahlreichen Rückschläge, könnte ich ganze Bücher schreiben. Das was wir erlebten wünschte und wünsche ich niemandem – nicht mal einem Menschen vom Type Hans-Dieter Vesely.

Die meisten Probleme wurden „gemeistert“. Der Tochter ging es den Umständen entsprechend gut. Ein Außenstehender, der ihre Geschichte nicht kannte, konnte die gesundheitlichen Mängel nicht erkennen. Jedoch die Tochter hatte im Vergleich zu gesunden Kindern viele Defizite, die sich jetzt zu Beginn der Schulzeit besonders bemerkbar machten. Der Kinderarzt schlug einen Termin mit beiden Eltern vor. Es ging um die Zukunft der Tochter. Meine Ehefrau hatte mich schon seit Wochen gebeten einen Tag für den Termin beim Arzt vorzuschlagen. Aber ich konnte in der Woche gar keine festen privaten Termine machen, denn selbst wenn es für einige Tage nichts geplant war, konnte jeder Zeit das Telefon klingeln, und eine Stunde später wäre ich zu einem hunderte von Kilometern entferntem Kunden unterwegs. Ich konnte immer wieder nur sagen: „Ich weiß es nicht, ich weiß es nicht…..“
Aber nun war es eindeutig. Freitag den 05. Dezember Urlaub, Donnerstag den 04. Dezember zu Hause Büroarbeiten. Es gibt keine Ausweichtage für den Urlaub. Und selbst wenn ich am 04. Dezember plötzlich was wichtiges zu tun bekäme, so würde ich für alle Fälle rechtzeitig zu Hause sein, denn Tagesarbeitszeit darf nicht überzogen werden!
Ich rief sofort meine Frau an, und sie machte den Termin beim Kinderarzt.

Für den 10. und 11. Dezember war wieder eine Gruppenrunde, dieses mal mit einer Weihnachtsfeier, geplant. Jeder Mitarbeiter konnte vorab seine Belange mitteilen. Also machte ich mich ans schreiben, und in der Hoffnung, dass eine bessere Zukunft vor mir stand, beschrieb ich meine aktuellen Problem. Prompt erhielt ich von der Sekretärin eine Antwort: „Dieses Problem werden auch die übrigen SIs (Serviceingenieure) haben, wobei Sie natürlich am häufigsten für spontane Kundeneinsätze an vielen verschiedenen Gerätetypen eingeteilt werden.“ Zuerst interpretierte ich diese Antwort als etwas ganz positives, ich sah darin eine feste Position innerhalb der Firmenstruktur – eine Art Spezialisierung. Erst Monate später – bei meinen Recherchen – wurde mir klar, dass „werden auch“ nichts anders bedeutet, als dass die anderen diese Probleme nicht haben, denn keiner sprach mit mir darüber. Und „spontane Kundeneinsätze“ bedeuteten, dass ich unter der Leitung von H.-D. Vesely nur noch den Status eines Laufjungen hatte.

Als am 03. Dezember ich vormittags an Würzburg vorbei heimfuhr, da war in Hamburg im Werk schon bekannt, dass bei der Fa. ZF Sachs in Schweinfurt ein Gerät nicht richtig funktionierte. Es wäre kein Problem gewesen mich im Auto anzurufen, die nächste Ausfahrt wäre ich abgefahren, und dort hätte ich gearbeitet. Aber was tun die in der Firma? Sie ließen zuerst den für das Gebiet zuständigen Vertriebsmann, den Herrn Klaus Fähnrich hinfahren. Zu Aufgaben von Herrn Fähnrich gehört es die Sachen zu verkaufen, aber er hatte auch eine technische Ausbildung und die notwendige Ausrüstung immer bei sich. Herr Fähnrich hatte aber Probleme. Ein paar Mitarbeiter aus Hamburg und ich haben ihn telefonisch am Nachmittag unterstützt. Gegen 18:00 Uhr rief Herr Vesely über die Privatleitung mich an, und hatte mich gebeten am nächsten Tag zwischen 09:00 Uhr und 10:00 Uhr in Schweinfurt zu sein und Herrn Fähnrich zu unterstützen. Ich sagte zu, machte Herrn Vesely aber darauf aufmerksam, dass ich am späten Nachmittag wieder zu Hause sein muß. Worauf Herr Vesely: „So lange wird es nicht dauern.“ Nach dem Grund für meinen Termin fragte Herr Vesely nicht.

Am 04.Dez. stand ich sehr früh auf. Um 07°° Uhr fuhr ich ab. Auch wenn nur eine Tagesreise geplant war, nahm ich immer meine Tasche mit Ersatzkleidung, Schlafanzug, Rasierer, Zahnbürste…. mit. Denn mit zusätzlichen plötzlichen Einsätzen war immer zu rechnen. Da aber an diesem Tag sich eindeutig um einen kurzen Einsatz handelte, und am nächsten Tage ich Urlaub haben sollte, fuhr ich ausnahmsweise ohne diese Tasche. Kurz vor 09:00 Uhr war ich vor dem ZF Sachs Werk , das von der Autobahn zu sehen war. Aber es war das falsche Werk. Wenige Minuten später, als im Radio noch die Tagesnachrichten liefen, fuhr ich durch das Tor des richtigen Werkes in der Ernst-Sachs-Str. 62, stellte das Auto auf der zugewiesenen Stelle ab, ging zurück zur Pforte, wartete etwas bis der Mann vor mir fertig war, füllte den Passierschein aus. Die junge Dame hinter der Glasscheibe wollte die Kontaktperson, die mir Herr Vesely am Telefon als Ansprechpartner genannt hatte, Herrn Pfister erreichen. Vergebens – Herr Pfister war an dem Tag nicht anwesend.
Ich rief Herrn Fähnrich an, der bereits auf dem Werksgelände war. Herr Fähnrich kam zur Pforte. Erst dann wurde ich registriert. Es war 09:15 Uhr.

Zusammen mit Herrn Fähnrich stellte ich die Anlagenfunktionen her. Mittags funktionierte die Anlage wie erwünscht. An sich könnte ich ja abreisen, meine Arbeit war getan. Aber ich wollte noch die Vorführung abwarten. Es mußten noch einige mechanische Arbeiten von der Fa. Spezial Maschinenfabrik Schonungen GmbH ausgeführt werden, die Herrn der Fa. Sachs kamen nicht sofort. So hatte sich die Vorführung etwas hinausgezögert. Als wir nach 14°° Uhr mit der Vorführung begannen, machte die Anlage wieder große Probleme – wie am Vortag stützte das Gerät vom Typ X5 ab. Trotzt des dringenden privaten Termins, versuchte ich noch mein Bestes. In der lauten Produktionshalle nutzte ich jede Minute für die Arbeit. Leider ohne Erfolg. Es war schon nach 15:00 Uhr. Mit meinen Gedanken war ich nur noch bei meiner Familie und dem wichtigen Arzttermin. Das Gerät X5 mußte ausgetauscht werden. Herr Fähnrich erklärte sich bereit es zu tun. Ich verabschiedete mich von ihm. Auf dem Weg zwischen der Produktionshalle und dem Auto rief ich wie üblich bei GWT in Hamburg in der Servicezentrale an. Herrn Demuth war am Telefon. Ihm berichtete über die Lage. Ich bat Herrn Demuth Herrn Vesely über die Lage zu informieren. Als ich im Auto saß und der Motor bereits lief, erhielt ich einen Anruf von Herrn Vesely. Zuerst ließ sich Herr Vesely den Zustand der Anlage erzählen. Anschließend sagte er: „Sie und Herr Fähnrich sind ja noch da.“ So als ob er nicht wußte, dass ich abreisen wollte. Worauf ich ihm mit ruhigen Worten antwortete: „Nein, ich möchte jetzt abreisen.“ Herr Vesely sagte mir sinngemäß: „Sie bleiben da, und machen weiter.“ Ich sagte freundlich: „Nein, heute kann ich nicht länger bleiben.“ Meine Gründe haben Herrn Vesely nicht interessiert. Eine für beide Seiten passable Lösungsmöglichkeit erwog H.-D. Vesely nicht, sondern forderte mich mit folgenden Worten auf: „Ich weise sie an da zu bleiben.“ Ich lehnte das bleiben ab. Die Möglichkeit auf den wichtigen privaten Termin hinzuweisen hatte ich nicht bekommen. Herr H.-D. Vesely drohte mir Konsequenzen an. Das Gespräch war zu Ende. Ich verließ die Fa. ZF Sachs. Es war 15:20 Uhr.
Hätte ich den dringenden Arzttermin wegen meiner Tochter nicht, dann hätte ich an dem Tage möglicherweise wieder 12 oder 14 Stunden gearbeitet, und so wie uns Herr H.- D. Vesely angewiesen hatte nur 10 Arbeitsstunden geltend gemacht.

Abends hatte ich über den Nachmittag nachgedacht. Konsequenzen befürchtete ich nicht denn:
 Ich sollte Herrn Fähnrich (der ursprünglich alles alleine machen sollte) unterstützen – das hatte ich getan.
 Die wichtigsten Arbeiten waren ausgeführt. Was noch übrig blieb, das war der Austausch der X5. Herr Fähnrich erklärte sich es zu tun. Der Kunde wurde mit dem Problem nicht alleine gelassen.
 Dass ich einen wichtigen Termin hatte, das hatte ich schon am Vortag mitgeteilt.
 Genau betrachtet, hatte ich die maximale Tagesarbeitszeit sogar schon wieder überzogen. Die Anweisung da zu bleiben (und die maximale Tagesarbeitszeit zu überziehen) wäre somit entweder eine Anweisung gegen die bestehenden Regeln, die nicht ausgeführt werden darf, oder ich müßte in den Urlaub hinein arbeiten, und der Urlaubstag wäre für mich damit verloren.
 Ich wollte die Überstundenregelung in dieser Form nicht. Herr H.- D. Vesely wollte dass so gearbeitet wird.

Für alle Fälle schrieb ich an den Betriebsratsvorsitzenden, Herrn Pfeifer eine eMail. (Beweis 7. eMail mitte) Als Reaktion erhielt ich eine Abwesenheitsmitteilung, in der u.a. steht „In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte … in Betriebsratsangelegenheiten an Herrn Vesely“ (Beweis 8. eMail)
Am nächsten Tag dem 05. Dezember hatte ich zwar Urlaub. Doch von dem Tag hatte ich nicht viel, denn obwohl mein Dienstwagen zwei Wochen zuvor zur Inspektion war, war ich mit dem Auto liegen geblieben. Das Kühlwasser war verölt.

Am Montag dem 08. Dezember war ich wie geplant zum Kunden nach Gelsenkirchen gefahren. Allerdings mit einem Werkstatt-PKW. Am Nachmittag erhielt ich einen Anruf von Herrn Demuth mit der Bitte Herrn H.- D. Vesely anzurufen. Im späteren Telefonat sagte Herr H.- D. Vesely nur kurz: „Morgen, 12°° Uhr, Gespräch in der Personalabteilung“. Ich machte Herrn Vesely darauf aufmerksam, dass ich am nächsten Tag im Laufe des Vormittags in Baunatal den Dienstwagen aus der Werkstatt abholen soll. So sollte ich mich genauer informieren, und am nächsten Morgen den H.- D. Vesely anrufen.
Am 09. Dezember gleich um 08:00 Uhr rief ich zuerst in der Werkstatt an, dann Herrn H.- D. Vesely. Der sagte nur: „Kommen Sie mit dem Leihwagen hierher, nach einer halben Stunde können Sie dann zurückfahren, und am Nachmittag den Wagen aus der Werkstatt abholen.“ Die Bedeutung der Aussage war für mich unklar. Der Tag war für alle Service-Mitarbeiter als Einreisetag zur Gruppenrunde und Weihnachtsfeier eingeplant.
Von unterwegs rief ich den Betriebsratsvorsitzenden Herrn Richard Pfeifer an. Wir sprachen über den Verlauf des 04. Dezember. Ich bat Herrn Pfeifer als „Person seines Vertrauens“ an dem Gespräch in der Personalabteilung teil zu nehmen. Um 12:30 Uhr kam ich in Hamburg im GWT-Werk an. Von seinem Arbeitsplatz kam Herr Pfeifer mir entgegen und sagte als Begrüßung: „Artur – ich habe eine gute Nachricht für Dich: Du mußt dich entschuldigen“. Sein Verhalten machte mich sprachlos. Ich verstand die Welt nicht. Wir gingen zur Personalleiterin Frau K. Siedler, wo noch Herr H.- D. Vesely hinzu kam. Frau Siedler legte eine vorbereitete Freistellung vor und erklärte mir die Bedeutung der Freistellung. Der Grund für die Freistellung wurde nicht genannt, sie sagte aber dass es mit dem Geschehen am 04. Dezember zusammenhängt. Danach teilte Frau Siedler noch mit, dass ich am Montag dem 15. Dez. um 09:30 Uhr zum Personalgespräch mit dem Geschäftsführer Herrn Dr. B. Krebs kommen soll. Die Herrn Pfeifer und Vesely sagten nichts. Nach wenigen Minuten gingen wir auseinander. Herr Pfeifer ging mit mir in einen Besprechungsraum. Zuerst ließ Herr Pfeifer sich wiederholt den Verlauf des 04. Dezember erzählen. Zusätzlich erzählte ich noch von einigen weiteren Machenschaften des Herrn Vesely. Worauf Herr Pfeifer mir nahe legte mich zu entschuldigen, und versuchte bei mir mit den Worten: „Herr Vesely dachte du hattest einen Friseurtermin“ Verständnis für das Verhalten von Herrn Vesely zu wecken. Im weiteren Gespräch sagte Herr Pfeifer zu mir „du hast vor dem Kunden am Telefon laut geschrien ….“. Staunend sagte ich: „Nein das stimmt nicht. Als Herr Vesely mich zurückrief, da saß ich im Auto. Kein Mensch hat etwas mitbekommen.“ Darauf klopfend mit dem ausgestreckten Zeigerfinger auf den Tisch sagte Herr Pfeifer zu mir, dass mein Verhalten in jedem Fall Konsequenzen haben wird. Worauf ich ihm sagte, dass es folgende Konsequenzen haben sollte: „Es muß eindeutig geregelt werden wie sich einer zu verhalten hat, wenn die maximale Arbeitszeit erreicht wurde, aber die Arbeit z.B. wegen Produktionsstillstand nicht beendet werden kann? Dass wenn jemand einen Tag länger – in den Urlaub hinein – beim Kunden arbeitet, der Urlaubstag nicht verloren gehen wird, sondern auf nächstes Jahr übertragen werden kann.“ Darauf zuckte Herr Pfeifer nur hilflos mit den Schultern. Ich merkte, dass ich von Pfeifer kaum Unterstützung erwarten kann. Herr H.- D. Vesely kam hinein und bat Herrn Pfeifer zu kommen. Also wurde das Gespräch beendet. Kurz vor 13:00 Uhr gingen wir auseinander. Das war das letzte Gespräch mit einem Mitglied des Betriebsrates. In der Abteilung gab ich noch die letzten Arbeitsnachweise und Reisekostenabrechnungen ab, damit die Firma GWT an die Kunden Rechnungen schreiben kann. Am Nachmittag, gerade als ich die Autos in der Werkstatt tauschte, versuchte Herr Pfeifer mich anzurufen und sprach mir auf die Mailbox, dass ich die Frau Siedler und die Herrn Vesely und Dr. Krebs anrufen sollte und mitteilen, dass es mir sehr leid tut. Am Mittwoch, 10. Dezember 2003 schrieb Herr Pfeifer mir eine eMail, in der u.a. steht: „Ich habe heute nach der Betriebsversammlung mit Dr. Krebs gesprochen. Wenn du ihm glaubhaft rüberbringen kannst, dass es dir leid tut und es nicht wieder vorkommt, wird er von einer Kündigung abstand nehmen. Kleineres Übel: du hast dann aber zwei Abmahnungen, die aber irgendwann verjähren.“ Damit stand es für mich fest, dass ich nur die Wahl zwischen einer fristlosen Kündigung und zwei Abmahnungen hatte. (Beweis 7, eMail oben) Zum Inhalt der Abmahnungen schrieb Herr Pfeifer nichts.
Das Verhalten von Herrn Pfeifer war für mich eine riesige Enttäuschung. Das persönliche Verhältnis zu Pfeifer betrachtete ich über Jahre nicht nur als kollegial sondern sogar als freundschaftlich. Jahrelang machte ich bei Betriebsratswahlen bei seinem Namen, später bei seiner Liste, ein Kreuz. Früher gab es als Betriebsratsvorsitzenden Herrn G. Weber (der auch Beisitzer beim Hamburger Arbeitsgericht sein sollte), in der Firma herrschte Ordnung. Herr Pfeifer trat an seiner Seite auf. Nun benötigte ich zum ersten mal eine Unterstützung des Betriebsrates und da hatte Herr Pfeifer nichts anderes zu sagen, als dass ich mich entschuldigen und zwei Abmahnungen akzeptieren sollte. Dabei wurde mir von offizieller Seite noch nicht mal mitgeteilt was ich falsch gemacht haben sollte.
So wurde ich nicht nur von der Weihnachtsfeier, sondern noch viel schlimmer von der Gruppenrunde ausgeschlossen.

Um eine Eskalation der Sache zu verhindern suchte ich einen Anwalt auf. Der Anwalt schrieb an die Personalabteilung einen Brief und bat mich keine eigene Aktionen zu starten.

Was im einzelnen in der Gruppenrunde (am 10. und 11. Dezember) besprochen wurde, ist mir nicht bekannt. Jedoch auch ich war ein längeres Gesprächsthema. Es wurde darüber gesprochen welchen Verlust für die Firma mein Ausscheiden haben wird. Dabei stellte der H.- D. Vesely zu seinem Erstaunen fest – wie in einem späteren Rundschreiben mitgeteilt wurde – dass die Hälfte der Service-Mitarbeiter noch nie eine Eichung begleitet haben. Nicht mal das wußte er als Abteilungsleiter. Herr H.- D. Vessely hatte mit seiner schönen Art zu reden die anderen Kollegen auf seine Art beeinflußt. So riefen die Kollegen in den nächsten Tagen nacheinander mich über die Privatleitung an, und erzählten alle ziemlich das gleiche: „Du hast noch eine Chance. Bitte entschuldige Dich. Akzeptiere die zwei Abmahnungen. Herr Vesely dachte du hättest einen Frisörtermin. Zeige Reue…“ Die Kollegen riefen nach meiner Überzeugung aus reiner Kollegialität an. Denn wir haben trotz unterschiedlichen Aufgaben sehr gut zusammengearbeitet, und wollten bestimmt mich als Kollegen nicht verlieren. Christian Jäger, der besonders gutes Verhältnis zu Herrn Vesely hatte, sagte sogar „Pfeifer, die Pfeife, hatte angeblich schon die fristlose Kündigung unterschrieben“. Diese Anrufe waren für mich in der Situation nichts anderes als Telefonterror. Ich hatte bei den Telefonaten mir nur die Aussagen angehört und zur Sache gar keine Stellung bezogen.
Den letzten Anruf erhielt ich am So. dem 14. gegen 11:30 Uhr von Herrn Richard Pfeifer dem Betriebsratsvorsitzenden. Herr Pfeifer machte mir Vorwürde, dass ich mich nicht gemeldet habe. Wies mich abermals auf die Möglichkeit hin, mich zu entschuldigen, anschließend würde ich zwar die Abmahnungen haben, die irgendwann verjähren, die Freistellung wird zurückgezogen. Danach werden wir wieder wie zuvor arbeiten können. Weitere Aussagen waren: „Frau Siedler (Personalleiterin) hat das Schreiben deines Anwalts dem Dr. Krebs (Geschäftsführer) noch nicht vorgelegt. Wenn er das sieht, dann explodiert er.“, „Du könntest für Dich höchstens nur noch eine kleine Abfindung aushandeln.“ und „Bist du dich dessen bewusst, worauf du dich da einläßt?“ Da ich mich Herrn Pfeifer gegenüber zur Sachlage nicht äußern wollte, und ihm auch nicht mitteilte, ob ich morgen den Termin beim Dr. Krebs wahrnehmen würde, war Herr Pfeifer über meine „Undankbarkeit“ für seine „Bemühungen“ sehr enttäuscht. Herr Pfeifer wörtlich: „Ich fühle mich so richtig verarscht.“ Seine Worte waren von tiefer Angst erfüllt. Ich sah mich von einem „Bündnis pro Vesely“ umgeben.

Der Brief vom Anwalt blieb unbeantwortet.

Um pünktlich in Hamburg zu sein, bin ich am 15. Dezember um 04:00 Uhr aufgestanden, und um 05:00 Uhr abgereist. Eine Person meines Vertrauens ist mitgekommen. Wegen der schlechten Witterungslage und Staus hatte die Hinfahrt wesentlich länger gedauert als gewöhnlich. Über die Verspätung von 10 Min. hatte ich Frau Siedler gegen 09:20 informiert. Vorher waren die Telefone dauernd besetzt. Um 09:40 war er mit einer Vertrauensperson meiner Wahl vor dem Büro der Personalleiterin. Anschließend sollten wir zum anderen Ende des Gebäudes, zum Büro des Geschäftsführers Herrn Dr. Krebs. Nach einer Wartezeit von einigen Minuten teilte die Sekretärin – Frau Angelika Petersen – der Begleitperson mit, dass Herr Dr. Krebs sie nicht empfangen möchte, und nur ich alleine in das Besprechungszimmer kommen soll.
Betriebsverfassungsgesetz hin, Betriebsverfassungsgesetz her, Begleitperson wurde zum Personalgespräch nicht zugelassen. So ging ich alleine hinein.

Im Zimmer waren bereits:
- Herr Dr. Bodo Krebs, Geschäftsführer
- Frau Kirsten Siedler, Personalleiterin
- Herr Hans-Dieter Vesely, mein nächster Vorgesetzter, Abteilungsleiter,
und Mitglied des Betriebsrates
- Herr Richard Pfeifer, Betriebsratsvorsitzender.

Nach einer kurzen Begrüßung teilte Herr Dr. Krebs drei Enttäuschungen mit:
1. Ich hatte eine Begleitperson mitgebracht, ohne es vorher angemeldet zu haben. Als Begleitperson darf – nach Krebs Aussage – nur ein Betriebsratsmitglied oder ein Anwalt teilnehmen.
2. Ich hatte einen Anwalt einbezogen, ohne vorher versucht zu haben diese Angelegenheit firmenintern zu klären.
3. Ich wurde zwar freigestellt, das bedeutet aber nicht dass ich unerreichbar sein durfte.
Diesem Punkt hatte ich widersprochen in dem ich darauf hinwies, dass ich mehrmals am Tage die Telefonmailbox des dienstlichen Handies abgehört habe. Das Telefax war im Betrieb und mehrmals am Tage habe ich nachgeschaut ob neue Faxe angekommen sind, und jeden Abend mich mit dem PC nach Hamburg einloggte, und nachschaute, ob Mitteilungen die im Zusammenhang mit der Freistellung stehen, angekommen sind. Daraufhin sagte Dr. Krebs „Und warum haben Sie auf die Anrufe von Herrn Pfeifer nicht reagiert?“ (Denn ich wartete auf eine Reaktion auf den Brief von meinem Anwalt.) Das verstand Dr. Krebs unter „Sie waren für uns nicht erreichbar.“

Danach sprach Dr. Krebs allgemein über die Bedeutung des Services für die Firma (bei einer Gruppenrunden im August 2002 behauptete er das Gegenteil), lobte meine technischen Kenntnisse, Fähigkeiten und meine gute Arbeitsleistung. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich im Service tätig ist, werde sehr gut bezahlt und somit muss ich auch eine gewisse Arbeitsweise einhalten. Durch meine Abreise von der Fa. Sachs ist der Fa. GWT ein Schaden von mehreren 10.000,- € entstanden. Wobei ich mir sicher war, dass die Maschine erst in der Einführung sich befand, und noch keinen oder keinen bedeutenden Einfluss auf den Produktionsverlauf hatte. Ich glaubte den Aussagen nicht und schwieg.

Dann wurde über den Verlauf des 04. Dezember gesprochen. Dabei stellte Herr Vesely den Verlauf anders als es tatsächlich abgelaufen war dar. Herr Vesely bemängelte, dass ich ihm den Grund für meine Abreise nicht mitteilte. Er war sich der Bedeutung seines Termins nicht bewußt. Wäre das der Fall, dann hätte er Verständnis. Aber – Herrn Veselys Aussage nach – es könnte sich nur um einen Friseurtermin gehandelt haben. Diese wiederholte Wiederholung des Wortes „Friseurtermin“ empfand ich sehr diskriminierend und erniedrigend. Meine Aussage nach der Herr Vesely mich sofort und kompromißlos angewiesen habe dort zu bleiben, ohne nach dem Grund zu fragen, und ich somit keine Möglichkeit hatte den Grund mitzuteilen, ließen sie nicht gelten. Wir sprachen über die Orte von denen ich Telefonate führte. Ich sagte, dass an der Anlage ich nur mit Mitarbeitern aus Hamburg über technische Sachverhalte sprach, und das Gespräch mit Herrn Vesely vom Auto aus führte. Das hatte niemand mitgehört. Es wurde auch über die Uhrzeit des Telefonates gesprochen – ca. 15:15 Uhr. So war es! Zweifel an meiner Darstellung wurden nicht geäußert.
Ich wurde gefragt, ob ich bereit wäre mich zu entschuldigen. Worauf ich (wie bereits im Gespräch mit Herrn Pfeifer am 09. Dezember) zwischen der Form und der Sache differenzierte. Bedauerte den Umgangston, den es da gab seit der Herr Vesely etwas zu sagen hat, aber teilte auch mit, dass es auf Gegenseitigkeit zurückzuführen war. Der Ansicht waren die beiden „Duz-Herren“ (Krebs und Vesely) aber nicht.
Herr Pfeifer hatte zu Beginn der Sitzung nur das „Guten Morgen“ gesagt. Sonst schwieg er – die ganze Zeit. Frau Siedler sprach nur ganz ganz wenig. Herr Dr. Krebs und Herr Vesely klärten mich auf, dass ein Vorgesetzter das Recht habe den Mitarbeiter anzuweisen am Tage bis zu 10 Stunden zu arbeiten. In meinem Fall waren aber „nur“ acht Stunden vergangen und somit war es ein Fall von Arbeitsverweigerung und Grund für eine fristlose Kündigung. (Ich habe zwar einige Monate davor im Radio einen Kommentar zum Urteil eines Arbeitsgerichtes gehört, in dem gesagt wurde, dass ein Arbeitnehmer nur eingeschränkt verpflichtet werden kann Überstunden zu leisten, und der Arbeitgeber die Pflicht habe den Arbeitsaufwand so zu gestalten, dass die Arbeit in der Regelarbeitszeit auszuführen ist, wollte aber die Diskussion nicht in diese Richtung führen.) Ich sollte am 04. Dezember noch länger Arbeiten, im Hotel übernachten und am nächsten Tag die Rückreise antreten. Mein Argument, dass ich am nächsten Tag Urlaub haben sollte, bis Jahresende alle Arbeitstage schon verplant waren und Urlaub nicht ins neue Jahr übertragen werden kann, ließen die Herren ebenfalls nicht gelten, sondern behaupteten, dass in solchen Fällen eine Lösung gefunden worden wäre, und ich den Urlaubstag nicht verloren hätte. Meine Erfahrungen in der Vergangenheit waren jedoch ganz anders. Aber ich tat so als ob ich ihnen geglaubt hätte, denn ich war an einer Weiterbeschäftigung interessiert.
Zwischendurch teilte Dr. Krebs mit, dass ich die Rolle von Herrn Pfeifer völlig falsch einschätze. Nur Pfeifers Einsatz hatte ich angeblich zu verdanken, dass wir noch zusammen saßen.
Für kurze Zeit ging das Gespräch vom Anlaß des Treffens ab. Ich lobte die Produkte und die Kollegialität innerhalb der Firma, teilte mit wie gerne ich mit unseren Produkten arbeite, sprach von einigen Fällen in denen er die maximale Arbeitszeit überzogen habe, wo ich mich ungerecht behandelt fühlte in dem meine Arbeitsleistung nicht anerkannt wurde wie z.B. Aufbau des Messestandes in Frankfurt, und dass ich Probleme habe in bestimmten „Grauzonen“ und Ungewißheit zu arbeiten. Die mangelhafte Anerkennung war in erster Linie nicht finanziell gemeint. Weiterhin wies ich auf die ersten 15 Jahre meiner Berufstätigkeit hin, in der es diese Probleme nicht gab, erst seit der Vesely etwas zu sagen hat. Herrn Vesely bat ich (Ende 2002, Anfang 2003) schriftlich um Verhaltensregeln, jedoch die Antworten hatte ich nicht erhalten. Dabei wackelte Herr Vesely nur mit dem Kopf und signalisierte damit dass meine Aussagen nicht stimmten.
Herr Dr. Krebs fragte mich wiederholt ob ich bereit wäre mich für die Geschehnisse am 04. Dezember zu Entschuldigen und Abmahnungen in Kauf zu nehmen. Ich zögerte, denn ich war mich weiterhin keines Fehlverhaltens bewußt. Und wofür sollte ich mich den entschuldigen? Dafür, dass ich um 07:00 Uhr als es noch dunkel war, und die meisten Leute noch in ihren Betten lagen, mich auf die Reise gemacht hatte? Dafür, dass ich stundenlang bei lärmenden Maschinen versuchte das beste zu machen? Dafür, dass ich nicht über die maximale Zeit hinaus, bzw. in den Urlaub hinein gearbeitet hatte?

Herr Dr. Krebs stellte drei Optionen mit Erläuterungen vor:
a) Fristlose Kündigung, sofortige Abgabe alle der Firma gehörenden Gegenstände, auch des Dienstfahrzeuges. Ich müßte dann mit meiner Begleiterin, zusehen wie er heimkomme. Keine Gehaltszahlung für Dezember. Keine Erstattung der Reisekosten. Ich müßte es mir mit Hilfe des Anwalts erstreiten.
b) Entschuldigung und Akzeptieren der Abmahnungen, die irgendwann verjähren. Anschließend können sie wieder zur Tagesordnung gehen. Eine Abmahnung wird mir auch eine Art Sicherheit bieten. Denn wegen der Vorfälle für die Abmahnung darf nicht mehr gekündigt werden. Eine Abmahnung sollte für das Verhalten gegenüber dem Vorgesetzten sein, die andere wegen Verlassens des Kunden. Oder
c) Unterscheiben des von Frau Siedler vorbereiteten Auflösungsvertrages im gegenseitigen Einvernehmen. Da gibt es keine Abfindung und es wird auch keine geben.

Ich bat um etwas Bedenkzeit. Herr Dr. Krebs bestand auf eine sofortige Entscheidung. Ich verwies auf die Müdigkeit und die anstrengende Anreise. Herr Dr. Krebs kündigte an, dass sonst er die Entscheidung treffen würde, und setzte den Stift zur Unterschrift auf die fristlose Kündigung. Ich sollte mich entscheiden, sofort. Ich sollte mich entschuldigen und bereit sein weiterhin mit Herrn Vesely zu arbeiten.
Ich sagte, dass für mich die Zukunft wichtiger sei als die Vergangenheit, und dass ich Klarheiten möchte wie ich mich verhalten soll, wenn die maximale Zeit erreicht wurde und aus produktionstechnischen Gründen das Fortsetzen der Arbeiten dringend notwendig ist. Soll ich gehen und den Kunden verärgern? Was ich nicht wollte. Soll ich weiter arbeiten? Wie wird es sein, wenn ich weiter arbeite und etwas passiert? Wie sieht es dann mit der Haftung aus? Wie steht die Berufsgenossenschaft dazu? Wird mir grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, weil ich die Arbeitszeit überzogen hatte? Was ist es, wenn Arbeiten sich in den Urlaub hinein ziehen, und im laufenden Jahr der Urlaub nicht mehr genommen werden kann?
Mir wurde versprochen, dass für das alles eine Regelung gefunden wird. Ich glaube daran nicht und zögerte, wollte mich informieren und bat wiederholt um etwas Bedenkzeit. Worauf Dr. Krebs: „Nein Sie entscheiden sich hier und jetzt. Sonst entscheide ich mich für Sie und das wird sein: die fristlose Kündigung.“ Er legte wiederholt den Kugelschreiber auf ein Blatt, zeigte auf die Uhr, sagte dass wir in wenigen Minuten auseinander gehen wollen und drohte mit der Unterschreibung der fristlosen Kündigung. Ich hätte keine Probleme alles was der Firma gehörte sofort abzugeben, und auch ohne das Geld für den halben Monat hätte ich überlebt. Aber auf den Dienstwagen hatte ich Privatnutzung, und im Auto waren jede Menge private Gegenstände wie Kinderspielzeug, Decken, Musikkassetten zwei Kinderautositze. Draußen gab es Nieselregen, Temperaturen gerade so über 0°C. Ich hatte nicht mal ein eigenes Telefon dabei um für mich ein Taxi zu rufen, das mich zu einem Autoverleiher bringen könnte. Und durchnäßte Autokindersitze wollte er nicht heimbringen.
Unter diesen Umständen gab ich der Erpressung nach, wählte das aus damaliger Sicht kleinste Übel, Entschuldigte mich, sprach meine Hoffnung auf eine gute Zusammenarbeit in der Zukunft aus und erklärte mich bereit die Abmahnungen zu akzeptieren. Im Raum kam plötzlich eine Jubelstimmung auf, wie bei einem Fußballspiel wenn die eigene Mannschaft ein Tor geschossen hätte. Herr Dr. Krebs zerriß demonstrativ die vorbereitete fristlose Kündigung. Ich brauchte nichts zu unterschreiben. Insgesamt dauerte die Sitzung ca. 1 ½ Stunden.

Ach ja! Als wir uns von den Stühlen erheben wollten ist es aufgefallen, dass die für mich vorbereiteten Zettel versehentlich in einer Mappe gelandet waren. In letzter Sekunde vor dem Aufstehen bekam ich die Klarsichtshülle mit den Abmahnungen herüber geschoben.

Mit der Pädagogin und Mutter von drei Kindern, Frau Siedler und dem Familienvater Herrn Vesely gingen wir zügig zur Personalabteilung, wo Frau Siedler ein vorbereitetes Blatt mit der Aufhebung der Freistellung vorlegte und ich unterschreiben durfte. Es war die einzige Unterschrift, die ich an diesem Tage geleistet hatte. Frau Siedler machte mich mit nahezu mütterlichen Worten auf die Möglichkeit aufmerksam, mit jedem Problem zu jeder Zeit zu ihr zu kommen. Auch Herr Vesely war zu mir so freundlich wie ein Jesuitenpater. All die Unklarheiten sollte ich ihm im Januar schriftlich mitteilen. Wir werden eine Lösung finden – versicherte Vesely, so als ob er über ein Jahr dazu keine Zeit hätte. Zu den Geschehnissen am 04. Dezember sagte Vesely sogar: „Der Herr Fähnrich hat nach Ihrer Abreise dort viel Mist gebaut.“

Auf dem Tisch lagen für meine Töchter vorbereitete Nikolausgeschenke. Am Nachmittag könnte ich selbstverständlich in der Kantine an der Weihnachtsfeier teilnehmen. Ich gehörte plötzlich wieder zur „GWT-Familie“. Gelegenheit zum Lesen der Abmahnungen hatte ich also nicht!
Dann ging ich zur Einsatzplanung und besprach ich mit Frau Daniela Müller die nächsten Einsätze. Die Planungen wurden nicht geändert. Es gabt viel zu tun. Sogar über das 4. Adventswochenende – jeden Tag 10 Stunden für 105,- € die Stunde (+Zuschläge?).

Danach wollte ich mit meiner Begleitperson heimfahren, jedoch das Auto, das auf der Hinfahrt schon kleine Probleme machte, lief unruhig. Wir fuhren zur VW-Werkstatt nach Ahrensburg. Wir warteten. Gegen 15°° Uhr wurde uns mitgeteilt, dass das Auto heute nicht mehr repariert werden kann. Also fuhren wir mit einem Leihwagen heim. Das Auto verhielt sich in jenen Wochen so als ob es präpariert wäre. Das hat zwar nichts mit Vesely & Konsorten zu tun, es war aber für mich ein zusätzlicher Ärger.
Erst abends zu Hause nach 20:00 Uhr konnte ich die Abmahnungen lesen. Es war für mich ein Schock.
Auf der einen stand der Sachverhalt unvollständig und verdreht. So stand auf der einen Abmahnung (länger Text) keine Ankunftszeit bei der Fa. ZF Sachs, sondern nur die Uhrzeit zu der ich kommen sollte. Das Gespräch war nicht gegen 15:00 Uhr, sondern um ca. 15:15 Uhr. Die Auswirkungen meiner Abreise waren nach meiner Überzeugung frei erfunden.
Der Inhalt der zweiten Abmahnung war völlig unzutreffend. Bei der Besprechung in Hamburg gab es keinen Zweifel daran, dass das Gespräch mit Herrn Vesely vom Auto aus geführt wurde. In der Abmahnung stand: „Sie haben in Anwesenheit des Kunden die Fortsetzung Ihrer Arbeiten telefonisch für alle Anwesenden hörbar gegenüber Ihrer Führungskraft verweigert…“
Ich lag mit meinen Nerven am Boden. Als therapeutische Maßnahme setzte ich mich bis 04:00 Uhr in der Nacht an den Computer und schrieb einen genauen Tagesbericht nieder.

Am 16. Dezember schrieb ich an meinen Anwalt u.a.: „Ich kann mich an keinen Tag in meinem Leben erinnern an dem mir so viel Unrecht widerfahren ist wie gestern.“
Urspünglich wollte ich mich nur Informieren und beraten lassen, ob ich mit den Abmahnungen weiter arbeiten kann. Aber nach dem ich den Inhalt gelesen habe, entschloss ich mich gegen die Abmahnungen juristisch vorzugehen.
Am Nachmittag fuhr ich zuerst nach Ahrensburg, tauschte in der Werkstatt die Autos, und Anschließend nach Köln, wo ich erschöpft spät im Hotel ankam.
Am nächsten Tag beim Kunden, so lange ich richtig arbeiten konnte ging es mir recht gut. Dann aber testete ich die Anlage, die genau 1000 kg Farbe dosieren sollte. Ich startete die Dosierung, die ca. 15 Minuten dauern sollte, beobachtete die Gewichtsanzeige, sah die Geräte, mit denen ich so gerne gearbeitet hatte, und auch den Firmennamen. Da konnte ich vor dem Kunden meine Haltung nicht länger aufrecht erhalten. Mir rollten Tränen die Wangen herunter. Die Erpressung durch Herrn Dr. Krebs lief mir wie ein Film vor meinen Augen ab. Ich konnte die Zusammenhänge nicht begreifen: Überzog ich die maximale Tagesarbeitszeit da wurde ich vom Vorgesetzten schriftlich ausgeschimpft, und die Zeit wurde nicht vergütet. Arbeitete ich nur geringfügig über das Maximum, da erhielt er dafür eine Abmahnung. Da diese Abmahnung nicht genügte, erfanden sie noch Gründe für eine zweite Abmahnung. Eine zweite Abmahnung, um den Mitarbeiter gefügig zu machen.
Nachts im Hotel konnte ich nicht schlafen, kein Mensch in meiner nähe. Fremdes Zimmer. Ich schrieb:

Persönliche Stellungnahme zum Betriebsrat bei der Fa.

GWT, GLOBAL Weighing Technogies GmbH
Meiendorfer Str. 205
2145 Hamburg

Zu den Wahlen zum Betriebsrat werden nicht einzelne Kandidaten aufgestellt, sondern zwei Listen: „Metaller“ und „Zusammenarbeit“. Ein einzelner hilfsbereiter und bei den Kollegen beliebter Mitarbeiter hat somit keine Chance zum Betriebsrat gewählt zu werden, es sein denn, er erhält einen Spitzenplatz auf einer dieser Listen. Somit werden mögliche Betriebsratsmitglieder weitgehend durch eine kleine Gruppe festgelegt. Die Listen „Metaller“ und „Zusammenarbeit“ haben scheinbar unterschiedliche Zielsetzungen. Die Wahlbeteiligungen sind enorm gestiegen. In Wirklichkeit arbeiten sie eng miteinander und im Sinne der Geschäftsführung.

Als ich im Feb. 2003 mich mit einem Hilferuf (s. eMail vom 19.02.2003 ) an Herrn Pfeifer („Metaller“) wandte in dem ich ihm meine Probleme mit Herrn Vesely („Zusammenarbeit“) beschrieb – glänzte Herr Pfeifer durch Untätigkeit.

In der Abwesenheitsnotiz (bei eMails) des Betriebsratsvorsitzenden Pfeifer steht: „In dringenden Betriebsratsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an Herrn Vesely“, obwohl Herr Vesely nicht sein regulärer Vertreter ist. In der Praxis würde das bedeuten, dass wenn z.B. ein Vorgesetzter eines Schweißers auf Urlaubsverschiebung besteht, und der Schweißer es aus familiären Gründen nicht möchte, dann soll sich der Schweißer an einen Duz-Freund des Geschäftsführers wenden.

Nach dem ich am 09.12.2003 freigestellt wurde, entstand bei mir der Eindruck, dass
Herr Pfeifer nie versucht hatte die Abmahnungen abzuwenden. Er hatte mich zwar
angehört, jedoch bei den Gesprächen kein Verständnis für mich geäußert, sonder
legte mir telefonisch und schriftlich nahe mich zu entschuldigen und die Abmahnungen
zu akzeptieren. Herr Pfeifer rechtfertigte vor mir sogar das Verhalten von Herrn Vesely. (Er dachte, es könnte sich um einen Friseurtermin gehandelt haben.)

Da ich Herrn Pfeifer nicht mehr als Vertrauensperson angesehen habe, habe ich während der Freistellung auf seine Anrufe nicht reagiert. Diesen Sachverhalt beschrieb der Geschäftsführer Herr Dr. B. Krebs am 15. Dez. mit den Worten „Sie waren für uns nicht erreichbar.“

Aus allem folgt:

Bei der Firma GWT GmbH gibt es nur einen „Schein-Betriebsrat“

Hatte ich die Arbeit in Köln beendet, fuhr ich heim. Ab nächsten Tag sollte ich in Buxtehude eine mehrtägige Jahreswartung durchführen. Gerne wäre ich zu dem Kunden gefahren. Aber ich konnte nicht, ging zum Arzt. Der mich gleich für längere Zeit arbeitsunfähig schrieb, und zum Spezialisten überwiesen hatte. Ich bekam Beruhigungsmittel und wurde psychologisch betreut.
Teil II

Mobbing ohne Ende
Vom Abmahnungen zur fristlosen Kündigung

Das Kalenderjahr 2004 begann. In der Familie hatte ich meinen Rückhalt. Mein Anwalt hatte die Klage gegen die Abmahnungen ausgearbeitet. Nach ein paar Wochen konnte ich wieder arbeiten. Das Dienstauto hatte schon über 150.000 km. Ende des letzten Jahres wurde ein Investitionsantrag auf ein neues gestellt. Nun aber im Januar hieß es plötzlich, dass der Leasingvertrag für des Auto verlängert wird. „Warum soll ich kein neues Auto bekommen?“ Der Vorgang gab mir zu denken. Die Erklärung ist: Die Firmenleitung hatte auf eine fristlose Kündigung gearbeitet. So lange sollte ich das alte Auto nutzen. Als ich Ende Januar in Hamburg zu Vorstellung eines neuen Produktes war, da hatte Herr Vesely mir die Unterlagen für eine Arbeit in den Niederlanden Übergeben. Es waren die letzten Sätze, die er zu mir gesprochen hatte. Wenige Tage danach mußte bei GWT das Schreiben vom Arbeitsgericht angekommen sein. In den Wochen danach wurde ich besonders fürsorglich behandelt.
So konnte ich mir aus mehreren möglichen Aufgaben eine aussuchen. Frau Müller stellte mir im Telefonat sogar frei mit der Frage „Wenn Sie Lust haben?“ ob ich nach Hamburg fahre oder nicht. Rechtzeitig im Laufe des Nachmittages wurde ich beim Kunden angerufen und wurde gefragt ob ich rechtzeitig fertig werde, denn ich müßte noch zurückreisen, usw. Sie wußten genau was ich am liebsten tue. Ich hatte den Verdacht, dass sie mir etwas „Honig ums Maul schmieren“ wollten, damit ich die Klage zurückziehe.
Vom 08. bis 10. März 2004 arbeitete ich im GWT-Werk in Hamburg. Herr Vesely hatte mich in den Tagen nicht mal angeschaut. Wie mit Scheuklappen lief er an mir vorbei.
Am 11. März 2004 fand in Kassel vor dem Arbeitsgericht der erste Gütetermin statt. Zur großen Überraschung kam zur Verhandlung der Geschäftsführer Dr. Bodo Krebs persönlich.
Es wurde zwischen meinem Anwalt und Dr. Krebs und geringer Beteiligung des Richters über mich diskutiert. Die juristische Erfahrung des Dr. Krebs gut zu erkennen.
Schließlich stellte Richter Schneider fest, dass die zweite Abmahnung vom 15. Dez. 2003 in jedem Fall unzulässig war, und schlug vor die erste Abmahnung in eine Ermahnung abzumildern, wobei die vielen Schikanen und Ungerechtigkeiten, die ich vorher schon über mich ergehen lassen mußte gar nicht zur Sprache kamen. Außerdem wurde festgestellt dass das Vertrauensverhältnis durch die ungerechtfertigten Abmahnungen sehr stark zerstört war. Eine Weiterbeschäftigung mir kaum noch zumutbar war und ich von der Firma ungerecht behandelt wurde. Außergerichtlich sollten Verhandlungen über mein Ausscheiden aus der Firma GWT aufgenommen werden.

Mein Anwalt erhielt sogar aus Hamburg einen Brief von einem Anwalt Ruge in dem die Kapitalisierung der Kündigungszeit als Abfindung angeboten wurde. Später wollten sie von dem Angebot nichts wissen. Warum diese Änderung im Verhalten? Bestimmt, weil Herr Dr. Krebs, Herr Vesely usw. beschlossen haben mich aus der Firma „wegzumobben“!
Für mich begann aber jetzt die Zeit des intensivsten Mobbigns.

Herrn Vesely war bestens bekannt mit welchen Produkten ich gute Erfahrungen, und womit ich in den letzten Jahren kaum etwas zu tun hatte. Plötzlich sollte ich bei Kunden Wartungsarbeiten an Prozessleitsystemen durchführen. Eine Reihe von Anlagenunterlagen sollte ich mir anschauen und folgende Antwortmöglichkeiten wurden mir vorgegeben:

Kunde 1 – kein Problem
Kunde 2 – geht nicht weil…………
Kunde 3 – kann ich nicht beurteilen weil…….

An einer detaillierten Antwort – in der ich die Frage geräteorientiert beantworte – war er nicht interessiert. Dass ich Wartungsarbeiten an Prozeßleitsystemen durchführen sollte ist an sich nichts Negatives. Nicht nur im Arbeitsvertrag war festgelegt, dass mir die Fa. andere Arbeiten zuweisen kann, sondern persönlich war ich immer gerne bereit mich in jedes Produkt einzuarbeiten. Aber Herrn Vesely ging es nicht um Einarbeitung, sondern er wollte mich einfach vorführen. In seiner eMail von 23.April 2004 schrieb Herr Vesely mir eindeutig: “… trauen Sie es sich zu diese Wartungen durchzuführen oder nicht?“ Das war für mich eine Nötigung. Außerdem war das Geschäftsvolumen in diesem Bereich stark rückläufig, die Zahl der Kollegen die die Systeme betreuten seit Jahren nahezu konstant war und mit der Tätigkeit sie nicht ganz ausgelastet waren.
Folge: ich hatte zwei Möglichkeiten:
- Da bei fast jedem Kunden sich ein Leitsystem befand, mit dem ich mich kaum auskannte, müßte ich zu fast allen Wartungsarbeiten „geht nicht weil…“ geschrieben haben. Damit könnte Herr Vesely mir „Unfähigkeit“ oder „Unwilligkeit“ beweisen. Oder
- Ich hätte „kein Problem“ geschrieben, dann hätte er bestimmt verlangt, dass ich die Arbeiten sogar im Ausland ausführe – selbst auf die Gefahr hin, dass ich beim Kunden einiges falsch mache, damit ich weiterhin diskriminiert werden könnte.
Jedoch eine Antwort, die er mir negativ auslegen könnte, konnte er mir nicht entlocken.

Am Montag dem 29. März 2004 um 18:58 Uhr schrieb Herr Vesely an mich eine eMail mit folgendem Inhalt: “habe gerade Ihre Gleitzeitkarte/Stundenzettel für März 2004 erhalten. Dabei fällt mir auf, dass Sie am 11.03.04 vier Stunden Arbeitszeit aufgeschrieben haben. Herr Demuth hat an diesem Tag mehrfach vergeblich versucht Sie auf Handy zu erreichen. Auch auf seine Bitte des Rückrufs haben Sie an diesem Tag nicht reagiert.
Bitte um Stellungnahme, bevor ich diese Sache zur weiteren Bearbeitung an die Personalabteilung weiterleite.“
Für mich war diese Angelegenheit eine reine frei erfundene Provokation. Ich war an dem Tag erreichbar. Auch die Uhrzeit ist vielsagend. Am Abend als im Büro Ruhe eingekehrt war, untersuchte Herr Vesely akribisch genau meine Stunden- und Gleitzeitkarte. Er hat nichts gefunden. Also erfand er eine Nicht-Erreichbarkeit, und als Datum hatte er sich den Tag des Gütetermins ausgesucht. Dann drohte gleich mit einer Weiterleitung an die Personalableitung. Herr Vesely intrigierte schon wieder. Wäre ich an dem Tage tatsächlich nicht erreichbar gewesen – wobei eine Pflicht zur Erreichbarkeit gar nicht besteht – dann hätte ich bestimmt schon am Tage danach eine Mitteilung von der Personalabteilung erhalten. Diese „Nicht-Erreichbarkeit“ ist Herrn Vesely ausgerechnet zwei Wochen nach dem angeblichen Ereignis eingefallen, und das bei inspizieren meiner Stunden- und Gleitzeitkarte. Ich war wieder hilflos und psychisch am Boden, ging zum Arzt, der mich wieder Arbeitsunfähig schrieb. In Hamburg meldete ich mich vorab telefonisch krank. Am Telefon war Herr Demuth. Er merkte, dass mit mir etwas nicht stimmt. Ich sprach mit ihm darüber. Er wußte nichts von einer Nicht-Erreichbarkeit, weder an dem 11. März oder sonst irgendwann.

Basierend auf dieser Nicht-Erreichbarkeit stellte er plötzlich in einer eMail vom 22. April folgende Forderung auf: „da sowohl Herr Demuth als auch ich aus Ihrer Sicht offenbar unzutreffende Behauptungen aufgestellt haben, stellt sich die Frage wie wir zukünftig derartige „Missverständnisse“ vermeiden können.
Ab sofort informieren Sie mich bitte täglich a) sowie Sie Ihre Arbeit aufnehmen und b) bevor Sie Ihre Arbeit beenden. Desweiteren teilen Sie mir bitte bei Arbeitsaufnahme täglich mit, unter welcher(n) Telefonnumer(n) Sie an diesem Tag erreichbar sein werden.
Bitte schicken Sie mir diese Information per E-Mail; sollte das nicht möglich sein, bitte die Information auf meiner Handy-Mailbox (0163-67960-49) hinterlassen.
Stellen Sie bitte ebenfalls sicher, dass Sie täglich vor Arbeitsende eventuelle Nachrichten auf Ihrer Mailbox beantworten.
Für Arbeitszeiten die nicht mit unmittelbaren Aussendiensteinsätzen bei Kunden zu tun haben, schicken Sie mir bitte täglich einen detaillierten Bericht über Ihre Tätigkeiten an diesem Tage.“
Dabei fiel mir auch auf, dass Herr Vesely von mir konspirativ, also über eMail oder Handy über jeden Handgriff informiert werden wollte – nicht über seinen Telefonanschluß im Großraumbüro, denn da könnten andere Mitarbeiter vor der Angelegenheit etwas mitbekommen. Ich bat um eine Begründung für diese Maßnahme. Denn sogar in internen Arbeitsregelungen stand: „Die Beschäftigten brauchen offensichtlich unbegründete Weisungen nicht auszuführen (Schutz vor Schikane).“ Jedes Jahr ließ Herr Vesely uns unterschreiben, dass wir an den „Unterweisungen bezüglich Arbeitsschutz und Umweltschutz“ (LOT 055) teilgenommen haben.
Diese weitere „Meldepflicht“ – die nur für mich galt – wäre gelegentlich mit großen Umständen verbunden. Am Tag vor der Dienstreise bräuchte ich den dienstlichen PC gar nicht einpacken, denn am nächsten morgen müßte ich eine eMail schreiben. Bis der PC hoch gelaufen ist, Verbindung zu GWT aufgebaut wurde, eMail geschrieben und verschickt, und anschließend alles beendet und PC heruntergefahren war vergingen mindestens 15 Min. In dieser Zeit wäre ich schon auf der Autobahn. Wenn ich z.B. zu Fa. Schering AG nach Bergkamen fahren sollte, wo auf dem gesamten Werksgelände Mobiltelefone nicht benutzt werden dürfen, müßte ich sofort nach der Ankunft den Produktionsleiter bitten von seinem Telefon Herrn Vesely anrufen zu dürfen, um die Telefonnummer von der Auftragsbestätigung vorzulesen. Und wenn ich fertig war, da sollte ich mich an zwei Stellen zurückmelden? Ein mal offiziell in der Service-Zentrale und ein mal konspirativ bei Herrn Vesely, damit er seine Freude genießen konnte, wie ich nach seiner Pfeife tanzte. Dabei war mir nicht mal bekannt ob Herr Vesely im Büro, auf Dienstreise, im Urlaub oder krank war. Ich war bereit über alles zu reden.
Diese Anweisung diente aus meine Sicht nicht der Einsatzplanung, sondern nur der Befriedigung der krankhaften Eitelkeit des Herrn Vesely.
Ich reagierte sofort auf diese Nachricht und schrieb noch am selben Tage: „Bei GWT in Hamburg ist Frau Müller (bzw. Herrn Demuth) stets bekannt wann ich zum Kunden hinfahre. Mögliche Abweichungen teile ich unverzüglich mit. Gegen Ende meiner Arbeit bei den Kunden melde ich mich in Hamburg, teile den aktuellen Stand, und frage nach ob mich ein anderer Kunde benötigt oder ob ich die Heimfahrt antreten kann. Das Handy trage ich stets bei mir, es sei denn, bei dem Kunden ist es nicht erlaubt. Da ich mir die Dienstreiseziele nicht selber aussuche – sind bei GWT die Kunden, Kontaktpersonen und deren Telefonnummern bekannt. Auf Anrufe, die auf der Mailbox aufgezeichnet wurden reagiere ich immer. Bitte erklären Sie mir, warum wir an dieser Arbeitsweise etwas ändern sollten, und begründen den zusätzlichen – aus meiner Sicht unnötigen – Aufwand, den kein Kunde bezahlt.“
Ich wartete auf eine Begründung und erhielt eine weitere Aufforderung. Kaum konnte ich auf die Aufforderung reagieren, kam eine weitere Abmahnung. In der Abmahnung stand u.a. „Mit Ihrem Verhalten haben Sie sich zum wiederholten Male der Anweisung Ihrer Führungskraft widersetzt. Wegen dieses Verstoßes gegen Ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen mahnen wir Sie letztmalig ab. Sollten Sie sich noch einmal den Weisungen Ihrer Führungskraft widersetzen, werden wir Ihr Arbeitsverhältnis Kündigen.“ Diese Abmahnung war nichts anderes als eine weitere Vorbereitung einer fristlosen Kündigung, damit die Firma GWT keine Abfindung zahlen bräuchte und ein weiterer Beweis dafür, dass es nicht möglich war mit Herr Vesely wie mit einem „normalen“ Menschen zu reden. Also blieb mir nichts anderes übrig, als der Mobbing-Anweisung Folge zu leisten, und bis zum nächsten Gütertermin auszuharren.
Die Firma GWT war zwar zertifiziert, jedoch ein Ablaufdiagramm wie Serviceeinsätze abgewickelt werden, habe ich nie gesehen. Eine Arbeitsplatzbeschreibung habe ich auch nie gesehen. Mein Arbeitsplatz war nicht mit ISO 9001 erfaßt. Also hatte Herr Vesely freie Hand es jedes mal anders auszulegen.

Es war allgemein bekannt, dass ich Geräte gerne und gut programmiere. Zwei Kollegen (Herr Christian Jäger + Herr Reiner Schmidt) wollten Ende März, dass ich für eine Anlage, die sie projektierten ein Gerät programmiere. Gesamtdauer der Arbeiten ca. drei Tage. Unser Vorgesetzter – Herr Vesely – war dagegen, mit der Begründung, dass ich andere wichtige Arbeiten ausführen sollte. Allerdings zur gleichen Zeit fragte mich unsere Abteilungs-sekretärin (die Arbeitseinsätze disponiert) – Frau Müller – ob ich ein paar Tage frei machen möchte, um geleistete Überstunden auszugleichen. Erst nach dem Kollege Christian Jäger sich für mich mehrfach eingesetzt hatte, durfte ich die Arbeiten ausführen.
Herr Vesely ließ mich einige Arbeiten absichtlich nicht ausführen, damit ich in der Leistungserbringung schlecht dastehe. Auch das war Mobbing!

Der Abteilungsleiter Herr Vesely – als führender Angestelte, Mitglied des Betriebsrates – hatte bestes Verhältnis zum Geschäftsführer Herrn Dr.Krebs. Vor dem letzten Gütetermin wurde in der Fa. lange über die Strategie diskutiert. Schrieb Herr Vesely eine eMail an mich erst am späten Abend um 21:35 Uhr.

Ca. alle 3 bis 4 Monate fand eine Gruppenrunde (Service Meeting) in Hamburg statt. In der Regel an einem Donnerstag und Freitag. Im Frühjahr 2004 kam aus organisatorischen Gründen kein Termin zustande. Weil ich freigestellt war, konnte ich an der letzten Gruppenrunde im Dez. 2003 nicht teilnehmen. Den nächsten Termin hatte Herr Vesely auf den 5. und 6. Mai festgelegt. Nach meiner Überzeugung absichtlich am einem Mittwoch und Donnerstag, weil am 6. Mai der nächste Gütetermin beim Arbeitsgericht Kassel war, und ich damit vor die Wahl gestellt wurde, entweder an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen und damit von wichtigen Informationen wie neue Strukturen ausgeschlossen zu werden oder nach Hamburg zu fahren.
Herr Vesely mied jeden persönlichen Kontakt zu mir. Auch das jährliche Beurteilungsgespräch hatte immer wieder hinausgezögert. Zuletzt auf den 01. Juni. Andere Kollegen führten ihre Beurteilungsgespräche schon über einen Monat früher. Auch als ich am 05. Mai 2004 in Hamburg war, hatte er mich nicht mal angeschaut. Auch das war Mobbing. In der Gruppenrunde ließ er alle nacheinander über ihre Tätigkeiten und Zukunftsaussichten erzählen. Als ich dann dran war, da sagte er nicht mal in meine Richtung „Der nächste“ sondern nur ein unpersönliches „hmm“. Am liebsten hätte ich vor der ganzen Mannschaft die Wahrheit gesagt, dass ich springen wie ein Page und Tagesberichte wie ein Azubi schreiben muß, aber ich wollte die gerichtlichen Verhandlungen am nächsten Tag nicht gefährden und Herrn Vesely vor der Arbeitsgruppe nicht bloß stellen.

Früher habe ich mit Herrn Vesely offen gesprochen. So kannte er genau meine Stärken und auch meine Schwächen. Damit wußte er genau wie und womit er mich am besten treffen konnte.

Bevor ich unter dem Einfluß von Herrn Vesely stand, war ich kaum krank. Im Kalenderjahr 2000 sogar keinen einzigen Tag. Im Jahr 2003 und anfangs 2004 relativ viel. Es waren betriebsbedingte Krankheiten.

Mürbe haben sie (Vesely, Krebs, Siedler, Pfeifer) mich gemacht. Jeder Arbeitstag begann für mich mit Ängsten: „Was konstruiert Vesely heute gegen mich?“.
Sehnsuchtsvoll wartete ich auf den nächsten Gütetermin. Die Lage war für mich kaum noch zu ertragen. Ich hoffte auf Rücknahme der ungerechten Abmahnungen und der Mobbing-Anweisungen. Die Hoffnung, dass ich doch noch wie früher arbeiten könnte habe ich nicht aufgegeben. Die zweitbeste Lösung wäre für mich die Auflösung des Vertrages gegen die Zahlung einer Abfindung. Dann könnte ich mich in aller Ruhe neu orientieren.

Doch was geschah beim Gütetermin am 06. Mai 2004?
Meine Probleme kamen gar nicht zur Sprache. Es wurde zwar allgemein davon gesprochen, dass ich ungerecht behandelt wurde, aber das war auch alles. Obwohl ich auf alle materiellen Forderungen außer der Kapitalisierung der Kündigungsfrist verzichtete, stimmte der Anwesende Geschäftsführer Dr. Krebs einem Auflösungsvertrag nicht zu, sondern unter dem Vorwand „es betriebswirtschaftlich zu prüfen“ konnte er die „Verhandlung“ beenden. So als ob er nicht der Geschäftsführer, sondern ein vorgeschickter HiWi wäre.
Ich saß hilflos in dem Saal. Die Möglichkeit zu Dr. Krebs zu sagen: “Nein! Sie entscheiden sich jetzt und hier.“ So wie er zu mir in Hamburg am 15. Dez. 2003 sagte, hatte ich nicht. Zu den Abmahnungen sagte er nur „Die bleiben.“ und „Wir sind an einer Weiterbeschäftigung interessiert.“ Weiterbeschäftigung bedeutete für mich nicht, dass ich weiter im „Amt und Würden“ bleibe, sondern dass die Firmenleitung jede Einigung zurückweisen und mich mobben wird. Ich blieb weiter den Schikanen von Herrn Vesely schutzlos ausgeliefert. Ich hatte drei Abmahnungen. Mir war klar, dass sie den nächsten Vorwand nutzen werden um eine fristlose Kündigung auszustellen.

Was hatte ich nun von dem Gütetermin außer den Kosten?
- Mobbing-Anweisungen blieben.
- ungerechte Abmahnungen blieben.
- keine Freistellung.
- eine verlogene Absichtserklärung des Geschäftsführers.
Dass das Ergebnis der „Prüfung“ eine Ablehnung der Ausscheidungskriterien sein wird, war mir bereits im Gerichtssaal während des Gütetermins klar. Aber ich wurde nicht gefragt. Ich konnte da nur passiv wie vor dem Fernseher sitzen. Nun hatte die Firma wieder Wochen oder sogar Monate lang Zeit, bis zum nächsten nutzlosen Gütetermin gehabt, um mich mit Schikanen aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen. Dabei waren mir fälle bekannt, bei denen die Arbeitsverhältnisse aus nichtigeren Gründen als ungerechtfertigte Abmahnungen, mit guten Abfindungen aufgelöst wurden. Die Betroffenen hatten schließlich Ruhe, und konnten sich neu orientieren. Mir aber war klar, dass ich keine Chance hatte einer fristlosen Kündigung davon zu kommen. Ich hätte sogar vor dem Vorgesetzten auf den Knien kriechen können – es hätte nichts geholfen.

Scheinbar gab es für mich wenig zu tun. Am 07. Mai um 08:35 Uhr schieb ich an Herrn Vesely und Frau Müller u.a. „Ich bitte um Mitteilung wofür ich die restliche Arbeitszeit nutzen soll.“ Prompt kam ein Rückruf von Frau Müller. Sie sagte: „Ich weiß auch nicht was Sie jetzt tun könnten.“ Nun war wieder die Zeit – keine Aufgabe, aber detaillierte Tagesberichte führen wie ein Azubi. Egal was ich aufgeschrieben hätte konnte mir als falsch ausgelegt werden. Einfache Fragen von Kunden, die mir öfters gestellt wurden wie „Kennen Sie diesen Fehler?“ oder „Was kann an dem Gerät kaputt gehen?“ hätte ich mich kaum getraut zu beantworten. Denn jede Antwort konnte mir negativ ausgelegt werden. Um 09:36 Uhr schrieb ich die nächste eMail an die Sekretärin: „da nach meiner Information für die nächste Woche Mi.-Fr. nichts im Einsatzplan steht, würde ich gerne an diesen Tagen Urlaub nehmen. Ist es machbar?“ Unter Vorbehalt sagte die Frau Müller zu und trug Urlaub im Einsatzplan ein. So war die übliche Praxis. Gab es plötzlich etwas zu tun, dann nahm ich die Arbeit auf. Gabe es nichts zu tun, dann konnten wir frei machen. Ob als Überstundenausgleich oder Urlaub, das war uns überlassen. In Hamburg in der Zentrale war immer bekannt was und wo ich tat, und wie zu erreichen war. So brauchte die Firma keine Leerzeiten zu bezahlen. Da ich vorwiegend für spontane Einsätze bei unterschiedlichen Kunden und unterschiedlichen Geräten eingesetzt wurde, sollte endgültige Entscheidung über den Urlaubstag – wie üblich – erst am Vortag Nachmittag getroffen werden.
Am Mo. dem 10. Mai war ich bei der Firma Teekanne in Düsseldorf. Die Arbeit konnte ich schneller beenden als geplant. Am 11. Mai saß ich wieder zu Hause am Schreibtisch. Wieder keine Aufgabe für den Tag, aber detaillierten Tagesbericht wie ein Azubi schreiben. Alles was ich in der Vergangenheit unternahm um meine Lage zu mildern brachte keinen Nutzen.

Jeder Tag begann für mich mit Ängsten. Ich war, so stark wie seit den Dezember-Ereignissen nicht mehr, psychisch am Boden. Ich kam mir nicht mehr als ein Angestellter vor, sondern als ein Leibeigener von Herrn Vesely. Manche Leute bringen sich in solchen Situationen um. Andere laufen amok. Noch andere suchen die Lösung im Alkohol. Ich hatte aber meine Familie, die mir den nötigen Rückhalt gab. Ich saß wieder isoliert in meinem Arbeitszimmer. Aus Hamburg – trotz Nachfrage – erhielt ich keine Aufgabe. Aber wie ein Azubi sollte ich detaillierte Tagesberichte schreiben. Egal was ich getan hätte, was ich geschrieben hätte – konnte mir als Fehlverhalten ausgelegt werden. Ich suchte nach Hilfe. Im ersten Beitrag zum Thema Mobbing, den er im Internet fand konnte ich u.a. lesen:
+ „Der Arbeitgeber ist zur Hilfe verpflichtet“
+ „Wer Kollegen mobbt, muss mit einer fristlosen Kündigung auch ohne vorherige
Abmahnung rechnen.“
+ „Nicht das Opfer muss beweisen, dass es vom Mobbing krank oder lebensmüde
wurde, sondern der Täter muss das Gegenteil beweisen.“
+ „Wenn der Chef nicht unverzüglich gegen Mobbing einschreitet, muss er damit rechnen,
dem gepeinigten Mitarbeiter Schmerzensgeld zu zahlen.“
+ „Ein Arbeitnehmer darf sich weigern, weiter zu arbeiten, wenn er im Betrieb
>systematisch angefeindet< und durch Kollegen wie Vorgesetzte >schikaniert und
diskriminiert< wird, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover.“
Was unter Mobbing zu verstehen ist, stand da beschrieben: „ … Nichtbeachten,…, die Vergabe sinnloser Arbeitsaufträge, überzogene und kleinliche Berwertung der Arbeitsergebnisse…, Schikanen,… Psychoterror…“
Nahezu alles was da stand, mußte ich in den vergangenen Monaten über sich ergehen lassen. Wenn in der Firma GWT es mit rechten Dingen zuginge, dann müßte Dr. Krebs Herrn Vesely für seine Taten fristlos entlassen. Die zugehörigen Aktenzeichen der Gerichte standen da auch. Ich dachte: „Das müßte der Vesely lesen. Weiß er denn worauf er sich einläßt? Etwas Restmenschlichkeit muß auch in ihm drin sein…“ So fügte ich der Mobbing-Meldung an Herrn Vesely unkommentiert einen Verweis auf diesen Artikel hinzu. Es war ein Handeln im Affekt. Ich hoffte, dass der Druck nachläßt. Ich hatte zwar da auch Überschriften gelesen wie „Mein Chef ist ein Schwein“ oder sogar „Mein Chef ist ein Arschloch“, sah darin aber keinen Bezug zu meiner Tätigkeit. Es waren Überschriften die von Redakteuren, nicht von mir, aufgestellt wurden, die Texte darunter waren nicht beleidigend, und die dort beschriebenen Probleme anderer Leute mit meinen nicht vergleichbar. Also hatte ich keine Bedenken, dass mir jemand daraus etwas schlechtes auslegen könnte. Ich hatte die Überschriften nicht verfaßt. Es war so als ob ich dem Vorgesetzen eine Zeitschrift auf den Tische gelegt hätte.

Am 13. und 14. Mai sollte ich Kunden in Bergisch Gladbach und Neuwied betreuen. Aber für den 12. war nichts geplant, es gab für mich nichts zu tun. Die Frau Müller trug Urlaub in den Einsatzplan ein. Es sei denn – ein Kunde würde sich noch melden. So wartete ich den Tag ab. Bis in den Abend hinein. Es kam weder ein Anruf, noch ein Fax, noch eine eMail. Und da ich mir in dieser Situation keinen Fehler erlauben konnte, teilte ich in meiner Mobbing-Meldung um 20:56 Uhr Herrn Vesely den vereinbarten Urlaubstag mit. Da mir im Dezember 2003 mehrfach vorgeworfen wurde, dass ich in Hamburg niemanden präventiv über den wichtigen Arzttermin wegen meiner Tochter informierte, fügte ich dieser eMail den harmlosen Grund für den Urlaub bei: „um als Ausgleich im Garten zu Arbeiten.“ Da ich in den Wochen davor wenig Aufgaben bekam, hatte ich mein Gleitzeitgutgaben abgebaut, also einen freien Tag konnte ich nur noch als Urlaub nehmen. Das habe ich in der eMail betont. Diese eMail mußte ich schreiben, denn ich war verpflichtet Herrn Vesely persönlich zu informieren, sonst drohte mir eine fristlose Kündigung wie in der letzten Abmahnung schon mitgeteilt. Urlaubsmitteilungen, dieser Art waren normal. Das einzige was dieses mal anders war: ich war verpflichtet Mobbing-Meldungen zu schreiben.

Am 12. Mai hatte ich zu Hause und im Garten immer das dienstliche Handy und den Hörer des schnurlosen Telefons bei mir. Sollte ich gebraucht werden, dann hätte ich jeder Zeit die Arbeit aufnehmen können, und der Tag wäre als Arbeitstag in die Stunden- und Gleitzeitkarte eingetragen.
Diese Vorgehensweise war seit Anfang meiner Zugehörigkeit zu der Firma üblich. Wenn es nichts zu tun gab, konnten wir immer unbürokratisch einen oder mehrere Tage frei bekommen, entweder als Urlaub oder als Überstundenausgleich. So brauchte die Firma keine Leerzeiten zu bezahlen.

Die Kunden in Bergisch Gladbach und Neuwied waren von meiner Arbeitsleistung begeistert. Als ich am 14. Mai heimkehrte, da lag schon eine auf den 17. Mai vordatierte fristlose, unbegründete Kündigung. Der Kündigung wurde nicht mal der Hinweis, dass ich mich arbeitslos melden soll beigefügt. Was auch zu Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gehört. Aber eine von Herrn Pfeifer verfaßte „Interne Mitteilung“ in der stand: „… der Betriebsrat hat am 13.05.2004 die außerordentliche fristlose Kündigung von Herrn Kurhofer, hilfsweise ordentliche Kündigung zum 30.09.2004 zur Kenntnis genommen. In seiner Sitzung am 13.05.2004 hat der Betriebsrat o.g. Kündigung abschließend beraten und keine Bedenken dagegen.“ Über diesen Text habe ich mich nicht gewundert. Schließlich gab es in der Firma nur einen Schein-Betriebsrat. Echter Betriebsrat hat immer etwas gegen eine Kündigung.

Die Kündigung war bestimmt schon im Dezember festgelegt worden. Sie suchten nur nach einem Weg.
Am 15.Mai erhielt ich eine Geburtstagskarte mit Glückswünschen, die auch von Herrn Vesely unterschrieben wurde. Es war für mich ein Hohn. Aus meiner Sicht grenzte es an die Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

Selbst nach der Kündigung gingen die Ungerechtigkeiten weiter, sollen aber nicht ein Bestandteil dieser Klage sein.

Ein weitere Beweis für ein wirken die Firmenleitung auf eine fristlose Kündigung ist die Tatsache, dass der Arbeitsplatz nach meiner Entlassung nicht wieder besetzt wurde.

Eine Auswahl von Urteilen, die meine Klage stützen:
AZ: 5 Sa 102/2000 (LAG Thüringen) AZ: 5 Sa 403/2000 (LAG Thüringen)
AZ: 6 Sa 415/2001 (LAG Rheinland-Pfalz) AZ: 16a Sa 139/1999 (LAG Niedersachsen)
AZ: 88 Ca 5714/2001 (Arbeitsgericht Berlin) AZ: 8 Sa 878/2000 (LAG Hamm)
AZ: 9 Sa 473/1999 (LAG Sachsen-Anhalt) AZ: Sa 1014/1997 (LAG Köln)
AZ: 3 Sa 284/1999 (LAG Bremen) AZ: 5d Ca 2306/1996 (ArbG Kiel)
AZ: 7 Sa 520/2005 (LAG Hessen)

========================= Reaktion auf das Schreiben des Firmen-Anwalts ==========
Absender = Kläger
Artur Kurhofer Baunatal, den 12. März 2007
Bayernstr. 11
34225 Baunatal-Großenritte
———————————————-
Tel.: 05601 / 968891 oder 0175 / 2742756
Fax: 05601 / 968892

An das
Arbeitsgericht Kassel
Ständeplatz 19

34117 Kassel

Aktenzeichen: 8 Ca 473/06

Stellungnahme zum Schriftsatz der Beklagten:
Firma:
Sartorius Hamburg GmbH
(bis Juni 2004, GWT GmbH)
Meiendorfer Str. 205
22145 Hamburg

vom 16. Februar 2007.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Richter,

der Klageabweisungsantrag der Beklagten ist in allen Punkten unbegründet.

Ich bitte weiterhin das Gericht – wie in der Klageschrift dargestellt – die Beklagte zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung als Schmerzensgeld zu verurteilen.

Zu den einzelnen Teilen des Schriftsatzes nehme ich wie folgt Stellung.
Die Beklagte schreibt auf Seite 2, letzter Satz:
„Das Verfahren (gegen die Abmahnungen) wurde durch den Kläger nach Abschluß des Kündigungsschutzverfahrens für erledigt erklärt.“

Richtig ist:
Das Verfahren gegen die Abmahnungen wurde nur ausgesetzt. Die ungerechten Abmahnungen sowie die Schikanen, hauptsächlich durch Herrn Vesely, spielten im Kündigungsschutzverfahren keine Rolle. Im Urteil des Landesarbeitsgerichtes Frankfurt, Az.: 17 Sa 313/05 steht auf Seite 4: „Wegen der Berechtigung der Abmahnungen vom 15. Dezember 2003 und 30. April 2004 führen die Parteien einen weiteren Rechtsstreit (Arbeitsgericht Kassel, Az.: 6 Ca 57/04)“. Nach dem Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens hat sich an dem Status des Rechtsstreits nichts geändert.
Zu beachten an der Stelle ist die Tatsache, dass die Beklagte beim Gütetermin am 22. Januar 2007 behauptete, dass dieser Rechtsstreit zu meinen Ungunsten entschieden wurde. Da das nicht der Fall war, wird jetzt versucht mit anderen Irreführungen die Klage zu Fall zu bringen. Einen Beweis für ihre Behauptung fügte die Beklagte nicht bei.
Auch in meinem Schreiben an die Firma Sartorius Hamburg GmbH vom 24. August 2006 (Beweis 9) schrieb ich „… das Verfahren gegen die Abmahnungen noch nicht abgeschlossen ist, sondern nur ausgesetzt wurde …“, worauf mir von keiner Seite widersprochen wurde.

Die Beklagte schreibt auf Seite 3, unten:
„Der geltend gemachte Anspruch des Klägers ist jedenfalls verjährt …“
und auf Seite 4, oben:
„Der Anspruch des Klägers ist verjährt“

Richtig ist:
Der Anspruch ist nicht verjährt.
Die Beklagte begründet es mit den Worten „…hat das .. Fehlverhalten der Beklagten beziehungsweise deren Mitarbeiter in erheblichen Maße im Jahr 2002 stattgefunden.“ Dieser Satz ist eine Fehldeutung meiner Klage. Die Benachteiligungen begannen zwar im Jahr 2002 mit den Dienstantritt von Herrn Vesely als mein Vorgesetzter, jedoch die Höhepunkte waren: die Erpressung durch Herrn Dr. Krebs am 15. Dezember 2003, die drei ungerechten Abmahnungen, sowie das gezielte Wirken auf eine fristlose Kündigung in den letzten Monaten meiner Zugehörigkeit zur Firma GWT GmbH. All das geschah im geringeren Zeitabstand als 3 Jahre vor dem Einreichen meiner Klage (§ 195 BGB). Außerdem gegen die Abmahnungen wurde bereits im Januar 2004 geklagt. Die Nachfolgenden Schriftsätze wurden um die laufenden Schikanen – besonders die Mobbing-Anweisung vom 22. April 2004 – ergänzt. Da in dem Rechtsstreit über die Abmahnungen und darin beschriebenen Schikanen, noch keine Entscheidung getroffen wurde, sind meine Ansprüche nicht nur nicht verjährt, sondern die Verjährung ist damit unterbrochen.
Das gleiche gilt für den nachfolgenden Punkt.

Die Beklagte schreibt auf Seite 3, unten:
„Der geltend gemachte Anspruch des Klägers ist … aufgrund einer tarifvertraglichen Ausschlußfrist erloschen (b.).“ und auf Seiten 3+4, wird versucht es zu begründen.

Richtig ist:
Der Verweis auf die Ausschlußfrist im Tarifvertrag ist als Begründung für den Klageabweisungsantrag vollkommen ungeeignet. Denn:
Die ersten wesentlichen Vergehen des Arbeitgebers wurden bereits im Januar 2004 in Klage Az. 6 Ca 57 / 04 beschrieben. Die nachfolgenden Schriftsätze wurde um neue Schikanen ergänzt. Besonders umfangreich wurde die Mobbing-Anweisung vom 22. April 2004 dargestellt. All das war noch vor der Kündigung. Das Verfahren wurde nur ausgesetzt, gerichtlich wurde noch keine Entscheidung getroffen.
Würde ich mit meiner Klage, die Vergütung der nicht bezahlten Arbeitszeiten durchsetzten wollen, dann könnte u.U. sich die Beklagte auf die Ausschlußfrist berufen. In diesem Fall handelt es sich aber um Mobbing, Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz, die Richtlinien für Arbeitssicherheit, Persönlichkeitsrechte, Fürsorgepflicht, unterlassene Hilfeleistung… Es sind bewußte Handlungen zu Lasten des Arbeitnehmers. Für diesen Fall steht im Tarifvertrag im §16 Punkt 1.4 „Die Ausschlußfristen gelten nicht für Ansprüche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung“, das ist hier anzuwenden. Benachteiligungen, Mobbing bis zum gezielten Wirken auf eine fristlose Kündigung sind unerlaubte Handlungen.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit dem Urteil vom 11. November 1998 – 5 AZR 63/98 festgelegt, dass ein Tarifvertrag ausgehändigt werden muß. Weiter heißt es „Der Arbeitgeber genügt seinen Verpflichtungen nicht, wenn er den Tarifvertrag zusammen mit Arbeitsanweisungen in einen allgemein zugänglichen, mit „Info“ beschrifteten Ordner ablegt.“ In meinem Falle kommt es noch hinzu, dass ich einen außerbetrieblichen Arbeitsplatz hatte. Mein Dienstort war Baunatal, der Standort der Firma war Hamburg. Die Anlage B2 im Schriftsatz der Beklagten ist die einzige Seite aus einem Tarifvertrag, die ich je gesehen hatte. Somit ist in meinem Fall nicht entsprechend der Ausschlußfrist, sondern der Verjährung zu verfahren, die ohnehin unterbrochen ist.
Somit sind es drei Argumente, die die Untauglichkeit der Ausschlußfrist als Begründung für den Klageabweisungsantrag belegen. Jeder einzelne würde schon genügen, und in der Summe erst recht. Dass die Ausschlußfrist ungeeignet ist, der Überzeugung ist sogar Herr Ruge, sonst hätte er die nachfolgenden ca. 30 Seiten nicht verfaßt.

Die Beklagte schreibt auf Seite 5, Mitte:
„…. käme als Anspruchsgrundlage ausschließlich § 831 BGB in Betracht“

Richtig ist:
Die Reduzierung der Ansprüche auf § 831 BGB stellt eine Ablenkung vom Kern und Ursachen des Verfahrens dar. Für den Schadensersatz gibt es weitere gesetzliche Regelungen z.B. §§ 611, 242 BGB, 823, 847BGB; §§ 862, 1004 BGB

Die Beklagte versucht auf Seiten 6 und 7 Herrn Vesely als eine „geschätzte Persönlichkeit mit Führungsqualitäten“ darzustellen.

Tatsache jedoch ist, dass ein abgeschlossenes Studium, und Zeugnisse (möglicherweise Gefälligkeitszeugnisse) und Teilnahme an Seminaren keine Beweise für einen sorgfältigen Umgang des Herrn Vesely sind. Das eine schließt das andere nicht aus. Bestätigen kann ich nur, dass Herr Vesely die Schwerpunkte des Seminars „Autorität ausüben“ und „sich durchsetzen“ (Anlage B6 im Schriftsatz der Beklagten) bedenkenlos in der Praxis umsetzte. Lese ich in Büchern oder Medien Beiträge zu Personalführung und vergleiche es mit dem Verhalten von Herrn Vesely, so erkenne ich in seinem Verhalten häufig das totale Gegenteil von dem was für eine „erfahrene Führungspersönlichkeit“ korrekt gewesen wäre. Herr Vesely ist eben ein Mensch mit zwei Persönlichkeiten. Beispiele sind in der Klageschrift dargestellt. Auf Wiederholung wird verzichtet.

Im Schriftsatz der Beklagten auf Seite 7 unten, steht:
„Die Beklagte hat bislang keine Veranlassung gehabt, an den Führungsqualitäten des Herrn Vesely zu zweifeln.“
Mit „Die Beklagte“ sind an der Stelle bestimmt: Herr Dr. B. Krebs und Frau K. Siedler gemeint. Beide sind bei diesen Mobbing-Vorfällen – wie schon in der Klage dargestellt – jedoch Mittäter.

Auf Seiten 8 und 9 versucht die Beklagte eine Mitschuld zu konstruieren, und wirft mir vor, dass ich die angebliche Vielzahl von „Konfliktlösungsmöglichkeiten“ nicht genutzt habe. Ich habe den Eindruck, dass die Beklagte die Klage nicht vollständig gelesen hatte. Schließlich, als Herr Vesely seine „Überstundenregelung“ vorstellte, war ich mit einigen Punkten darin nicht einverstanden. Ich habe mehr als rechtzeitig Herrn Vesely auf mögliche Probleme aufmerksam gemacht. Als Beispiel füge ich meine e-Mail an Herrn Vesely vom 17. Oktober 2002, in der ich u.a. schrieb: „Nach meiner Überzeugung verbirgt sich hinter der neuen … Überstundenregelung ein Berg vom neuen Konfliktpotential“. (Beweis 10) Im nachfolgendem Teil habe ich es mit Beispielen begründet. Herr Vesely ignorierte alles. Ich machte einen Gegenentwurf – jedoch Herr Vesely war nicht nur resistent gegen Vorschläge, sondern war auch dagegen, dass ich mich mit anderen Kollegen austauschte. (Beweis 11) Schließlich – wie in der Klageschrift beschrieben – übten Herr Vesely zusammen mit Frau Siedler am 05. November 2002 auf mich massiven Druck aus, und zwangen mir die Überstundenregelung auf. Es bestand für mich keine Möglichkeit ein Kompromiß zu finden.

Ich telefonierte mit Herrn Heckmann – Mitglied des Betriebsrates der Sartorius AG Göttingen. Herr Heckmann war von den Umgangsweisen bei GWT entsetzt. Da aber Sartorius-Betriebsrat für GWT nicht zuständig war, schlug Herr Heckmann mir vor doch innerhalb des Betriebsrates mich nach einer Vertrauensperson umzuschauen. So schrieb ich am 19. Februar 2003 an Herrn Pfeifer: „Lieber Kollege, von allen Betriebsratsmitgliedern bist Du der einzige, den ich persönlich kenne. Ich habe Probleme mit meinem Vorgesetzten H.-D. Vesely…“ (Beweis 4, eingereicht mit der Klage). Mit Herrn Pfeifer sprach ich über den Fall als Herr Thomas Schlichtmann – wie Herr Vesely auch Abteilungsleiter und Mitglied des Betriebsrates – im Netzwerk Programme, mit denen Vertriebsleute überwacht wurden installierte, und damit gegen Betriebsvereinbarungen verstieß. Nur durch die Intervention des Konzern-Betriebsrates wurde diese Überwachung abgestellt. Aber in meinem Falle tat Herr Pfeifer nichts. Er verhinderte sogar, dass mein Anliegen mit Hilfe des Konzern-Betriebsrates gelöst werden könnte. Das alles geschah bereits mehr als ein Jahr vor der Kündigung. Herr Pfeifer war – ich leider erst ca. 9 Monate später erkannte – eben ein Erfüllungsgehilfe von Dr. Krebs. Umfangreiche Schilderung der Rolle des Herrn Pfeifer ist in der Klage bereits beschrieben. Die Aufgabe des Schein-Betriebsrates bei GWT war eben Belange der Geschäftsführung auf einem sekundären Wege an der Basis plausibel zu machen.

Nach dem ich im Dezember 2003 erkannte, dass es firmenintern für mich keine Hilfe gab, ersuchte ich Hilfe bei einem Anwalt. Aber auch das Schreiben des Anwalts wurde ignoriert. Welche Chancen hat denn ein Mitarbeiter in einer Firma, in der nicht mal auf das Schreiben eines Anwalts reagiert wird?!

Sollte ich mich über diese Verhältnisse in der Firma vielleicht bei Herrn Dr. Krebs beklagen? Herr Vesely drohte mir mit einem Termin bei Dr. Krebs. (Beweis 12)

Mit der Beifügung meiner letzten Beurteilung vom 15. April 2003 (Beweis B7 im Schriftsatz der Beklagten) suggeriert die Beklagte, dass es in der Firma möglich war in Gesprächen alles zu lösen. Aus meiner Antwort „Kollegialität“ auf die Frage: „Was läuft in Ihrer Abteilung / in anderen Abteilungen gut?“, wird ein Versäumnis von „Konfliktlösungsmöglichkeiten“ und damit eine Mitschuld am Mobbing konstruiert. Zu beachten ist ebenfalls in der Beurteilung der Eintrag: „Technische Orientierung fehlt.“ Es ist ein Eintrag und eine Wortwahl von Herrn Vesely.
Mir fehlte keine technische Orientierung, sondern nach dem Wechsel des Vorgesetzten, Umstrukturierungen im Unternehmen und dem allgemeinen Wandel war ungeklärt, was der Fokus meiner Tätigkeit sein sollte. Meine Teilnahme an dem Lehrgang in Göttingen hatte Herr Vesely abgesagt. Ich bat an dem Tag Herrn Vesely mir eine Reihe von Produkten zu nennen, in die ich mich in erster Linie perfekt einarbeiten sollte, sowie weitere Produkte, die danach kämen. Ich betonte immer wieder, dass ich gerne bereit bin mich in jedes Produkt einzuarbeiten. Die Auswahl sollte Herrn Vesely treffen. Das bezeichnete Herr Vesely mit den Worten: „Technische Orientierung fehlt.“ Auch das war schon über ein Jahr vor der Kündigung. Ein weiteres Beurteilungsgespräch hat es nicht gegeben. Herr Vesely mied in den letzten Monaten meiner Zugehörigkeit zur Firma GWT jeden Kontakt zu mir. Auch das fällige Beurteilungsgespräch hatte mehrfach verschoben. Zuletzt auf den 01. Juni 2004. (Beweis 13). Bis zu diesem Datum sollte ich schon weggemobbt sein.

Auf Seite 11 und 12 nimmt die Beklagte Herrn Vesely abermals in Schutz. Warum die früher von Herrn Vesly geleiteten Abteilungen aufgelöst bzw. so stark reduziert wurden, dass es einer Auflösung nahe kam, ist nicht ein Bestandteil dieses Verfahrens.
Es ist aber Tatsache, dass gemäß einer Betriebsvereinbarung Reisezeit als Arbeitszeit galt. Riese Regelung entsprach auch dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 18. März 1963, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Wegezeit. Herr Vesely setzte sich aber über beides hinweg, und erkannte bestimmte Arbeitszeiten nicht an. Beweis 14, Kopie meiner Gleitzeitkarte vom Januar 2003.

Auf Seite 12 phantasiert die Beklagte einen weiteren Widerspruch, wo es keinen gibt, zusammen. Denn wenn ich in der Klage schrieb: „Ich als guter Mitarbeiter gehörte nicht zu den die gehen mußten.“ und weiter „Obwohl jeder freiwillig zu den Bedingungen ausscheiden konnte,..“ ist doch kein Widerspruch. Viele mußten die Firma verlassen, weitere konnten freiwillig in die Transfergesellschaft. Aber bewußte falsche Auslegungen kenne ich nicht nur von diesem Verfahren, sondern leider bereits aus meiner Tätigkeit bei der Fa. GWT GmbH.

Auf Seiten 13/14 behauptet die Beklagte, dass zu jener Zeit im Budget Mittel für die Vergütung von Überstunden eingeplant waren. Falls das der Fall war, so wurden wir als Serivice-Mitarbeiter damals durch Herrn Vesely falsch informiert.

Auf Seite 14 greift die Beklagte das Thema Überstundenregelung auf, und bestreitet, dass Herr Vesely nicht mal den Satz „Überstunden, die bei Bereitschaftseinsätzen entstanden sind, gelten als genehmigt“ aufnehmen wollte. Diesen Satz habe ich Herrn Vesely mehrfach vorgeschlagen, u.a. im Schreiben vom 17.10.2002. (Beweis 10) In der Überstundenregelung vom 23.10.2002, die mir am 05.11.2002 aufgezwungen wurde, steht schließlich nichts entsprechendes drin. Auch nicht in der Anlage B8 im Schreiben der beklagten. Das Gegenteil möge die Beklagte bitte beweisen.
Auch meine Wortwahl „hinterlistiges Spiel“ halte ich für passend. Denn schließlich wurde ein „persönliches, bilaterales Gespräch“ angekündigt (Beweis 1 in der Klage), und dann wurde ich zur Personalleiterin abgeführt, wo auf mich Druck ausgeübt und mit „betriebsinternen Maßnahmen“ gedroht wurde. Auch wenn ich nicht Beweisen kann – da ich alleine war – was in der besagten Stunde geschah, bleibt die Tatsache, dass ich große Bedenken gegen diese Überstundenregelung hatte, und viel Konfliktpotential darin sah, schließlich mit einem unterschriebenen Blatt wieder herauskam. Es wurde kein „bitte, bitte unterschreiben Sie“ gemacht, sondern es war so wie in der Klage beschrieben.

Es gibt Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Gesetze, Gerichtsurteile usw. Aber Herr Vesely mußte in seiner Selbstherrlichkeit und Mißachtung von Mitarbeitern noch zusätzliche Vereinbarungen aufzwingen, um seine Unterstellten noch besser beherrschen zu können. Seinem Talent zum Intrigieren konnte ich nichts entsprechendes entgegensetzten.
Frau Siedler und Herr Dr. Krebs unterstützten ihn dabei.
Obwohl alles was mit Arbeitszeitregelung zu tun hat, der Zustimmung des Betriebsrates bedarf, war bei GWT unter Dr. Krebs und Herr Vesely die Praxis, wie beschrieben, ganz anders.

Auf Seite 14 wird angezweifelt, dass ich im Jahre 2002 auf die Bezahlung von ca. 100 Arbeitsstunden verzichtete. (Beweise 15 und 16)

Auf Seite 16 bestreitet die Beklagte einige Vorkommnisse, die tatsächlich stattgefunden haben. Möge die Beklagte bitte sich z.B. den Beweis 2 der Klage anschauen. Da steht es wie Herr Vesely die Reisezeiten als „zu und von“ auslegte, obwohl in der Überstundenregelung nur von „zu“ steht. Beweis 3 der Klage ist ein Beispiel wie Herr Vesely nur mit einem Satz antwortete.

Auf Seite 17 bestreitet die Beklagte, dass auch die anderen Mitarbeiter Probleme mit der Überstundenregelung hatten. Da jedoch die meisten Informationen unter den Kollegen mündlich ausgetauscht wurden, ist der Nachweis hierfür schwierig. Als Beispiel füge ich die e-Mail des Kollegen R.Schmidt vom (Beweis 17). Auf diesem Blatt befindet sich auch eine e-Mail von Herrn Vesely, nach der einige Kollegen aus betrieblichen Gründen die Arbeitszeiten überziehen mußten. In dieser e-Mail ist auch zu lesen, wie Herr Vesely uns angewiesen hatte falsche Angaben auf den Arbeitsnachweisen zu machen, falls aus betriebsnotwendigen Gründen länger gearbeitet wurde.

Es trifft zwar zu – wie die Beklagte auf Seite 17 unten schreibt – dass Herr Vesely mich nicht angewiesen hatte bis fast 22°° Uhr beim Aufbau des Messestandes zu arbeiten. Das habe ich in der Klage auch nicht behauptet. Ich schrieb nur, dass diese Arbeitsleistung durch Herrn Vesely weder finanziell, noch moralisch anerkannt wurde. Soll ich diesen Abschnitt im Schriftsatz der Beklagten so verstehen, dass ich am Nachmittag meine Arbeit ruhen lassen konnte, und es wäre nicht schlimm wenn am nächsten Tag die Messebesucher sich die Exponate teilweise noch originalverpackt angeschaut hätten?

Dann wäre die fristlose Kündigung schon ein Jahr früher gekommen.

Die Beklagte schreibt auf Seite 18, oben:
„.Gesundheitliche Probleme der ersten Tochter des Klägers sind der Beklagten nicht bekannt…“

Richtig ist:
Die angeborene Fehlbildung des Herzens bei meiner ersten Tochter, war nie ein Geheimnis. In der Arbeitsgruppe habe ich mit allen – auch mit Herrn Vesely, noch bevor er mein Vorgesetzter wurde – darüber gesprochen. Welche Personen aber in dem Schriftsatz mit „der Beklagten“ gemeint sind, geht aus dem Schriftsatz des Herrn Ruge nicht hervor.

Die Beklagte schreibt zu diesem Sachverhalt auf Seite 18 weiter:
„…. und müssen daher mit Nichtwissen bestritten werden.“

Dieser Satz erstaunt mich besonders, denn noch im Kündigungsschutzverfahren konnte Herr Ruge nicht oft genug wiederholen:

Schriftsatz der Beklagten an das Landesarbeitsgericht vom 30. Dez. 2005, Seite 11

Schriftsatz der Beklagten an das Landesarbeitsgericht vom 30. Dez. 2005, Seite 9

So wird von der Beklagten ein Wunschdenken zum gültigen Recht und umgekehrt gemacht. So wie es am besten in die Strategie paßt.

Die Beklagte bestreitet auf Seite 18 die Existenz der e-Mail von Frau Müller. Ausdruck diese e-Mail ist beigefügt. (Beweis 18)

Die Beklagte schreibt auf Seite 19, oben:
„…. am Abend des 3. Dezember 2003 … Nachdem Herr Vesely den Kläger in dessen Home-Office und unter dessen Handynummer nicht erreicht hatte, hatte Herr Vesely den Kläger unter dessen Privatnummer erreicht.“

Als Beweis wird ein Zeugnis des Herrn Vesely genannt.

Im Kündigungsschutzverfahren schrieb aber die Beklagte:

Schriftsatz der Beklagten an das Landesarbeitsgericht vom 30. Juni 2005, Seite 10

Richtig ist:
Es gab nicht mal einen Versuch von Herrn Vesely mich unter einer dienstlichen Telefonnummer zu erreichen. Genau genommen – es gabt zwei Anrufe. Ein mal kurz vor 18°° Uhr. Da war ich nicht zu Hause, ich holte meine Tochter aus den Nachbarort von einer Therapie. Herr Vesely sprach mit meiner Ehefrau. Und dann kurz nach 18°° Uhr habe ich mit Herrn Vesely gesprochen. Alles war so wie in der Klage beschrieben.

Im Kündigungsschutzverfahren schien es für die Beklagte vom Vorteil zu sein, zu behaupten, dass ich unter der dienstlichen Nummer erreicht wurde. Jetzt wird eine Nichterreichbarkeit konstruiert, und das Gegenteil behauptet. Mit Wahrhaftigkeit hat das Treiben der Beklagten auch in diesem Prozess nichts zu tun. Eine Volksweisheit besagt: „Wer ein mal lügt, … “
Außerdem es bestand keine Pflicht zur Erreichbarkeit. Nach der Betriebsvereinbarung gab es weder eine Kern- noch eine Mindestarbeitszeit. (Beweis 19). Somit gab es in Hamburg Kollegen, die durften kommen und gehen, wann es ihnen gefiel. An dieser Stellen nenne ich nur z.B. Herrn Vannovius, der an jedem Mittwoch am Abend kegeln oder Skat spielen ging (auf alle Fälle ein Zusammenkommen, das jedes mal mit Saufgelage endete), und deshalb am Mittwoch immer gegen 14°° Uhr die Firma verließ, und am nachfolgenden Donnerstag, erst um die Mittagszeit ankam. Es war alles in Ordnung. Nur für mich galten unter Herrn Vesely scheinbar andere Regelungen. Ob ich zur Bereitschaft eingeteilt war oder nicht, sollte ich ständig erreichbar sein, und durfte nicht mal wichtige private Termine am Vorabend meines genehmigten Urlaubes wahrnehmen, obwohl ich an dem Tag volle 10 Stunden gearbeitet habe.
Die Ungleichbehandlung der Mitarbeiter durch Herrn Vesely war ungehäuerlich. So protzte z.B. Kollege Christian Jäger am 29. oder 30. Januar 2004 am Frühstückstisch im Hotel, wie er auf telefonische Bitten von Herrn Vesely, bestimmte Arbeiten auszuführen, reagierte. Herrn Jägers Antworten waren: „Den Scheiß mach‘ ich nicht.“ oder „such dir einen anderen Deppen“. Auch wenn Herr Ruge bei der nächsten Gelegenheit schreiben oder sagen wird: „es wird bestritten“ – so ist es doch wahr. Herrn Jäger war sehr viel erlaubt, bei mir achtete Herr Vesely auf jede Bagatelle, und wenn er konnte, dann legte er sie mir falsch aus.
Zurück zur (Nicht-) Erreichbarkeit: Für mich ist es jedoch bedeutungslos wie ich erreicht wurde. Gab es eine Aufgabe, so machte ich mich an die Arbeit, wenn es sein mußte, dann auch um 04°° Uhr in der Nacht oder noch früher.

Auf Seite 19 (unten) wirft mir die Beklagte vor, dass ich den wichtigen Termin nicht näher konkretisierte. Dabei muss jedoch beachtet werde:
Herr Vesely konnte nach Einzelheiten fragen – das hat er nicht getan.
Herrn Vesely hat weder an dem Abend, noch am nachfolgenden Tag, als ich vom PKW aus mit ihm telefonierte, der Termin interessiert.
Es gibt keine Verpflichtungen für Mitarbeiter die Vorgesetzten zu informieren, was sie im Privatleben am Abend tun.
Herr Vesely sagte mir: „So lange wird es nicht dauern.“ Es war ein wiederholter Fall, den Mitarbeiter mit verharmloster Aufgabenstellung zum Kunden fahren zu lassen.
Im Bewußtsein der Beklagten gelten für mich scheinbar andere Regeln.

In der Woche danach wußten alle Beteiligten welchen Termin ich am Abend des 04. Dezember 2004 hatte. Trotzt dem wurden mir für die Ablehnung über die maximale Tagesarbeitszeit hinaus zwei Abmahnungen ausgesprochen; eine mit übertriebener, Sinn entstellender Darstellung, und eine mit einem frei erfundenem Inhalt.

Auf Seite 20 behauptet die Beklagte, dass ich in Anwesenheit des Kunden mich den Anweisungen des Vorgesetzten widersetzte.
Die Wahrheit aber ist – wie in der Klage bereits beschrieben:
„Auf dem Weg zwischen der Produktionshalle und dem Auto rief ich wie üblich bei GWT in Hamburg in der Servicezentrale an. Herrn Demuth war am Telefon. Ihm berichtete über die Lage. Ich bat Herrn Demuth Herrn Vesely über die Lage zu informieren. Als ich im Auto saß und der Motor bereits lief, erhielt ich einen Anruf von Herrn Vesely.“
Außerdem nutzte ich in der Halle jede Minute für die Anlage. Zusätzlich war in der Halle sehr schlechter Empfang und Maschinenlärm. Keine guten Bedingungen für Telefonate.
Ich bleibe dabei: Die „Gründe“ für die zweite Abmahnung sind frei erfunden, um den Mitarbeiter gefügig zu machen, und als Vorbereitung einer fristlosen Kündigung.

Die Beklagte schreibt auf Seite 21, Mitte:
„…. wäre er zu diesem Zeitpunkt maximal erst etwa 7,5 Stunden tätig gewesen.“

Auch dieser Satz entspricht nicht der Wahrheit und ist ein Widerspruch zu den Behauptungen der Beklagten im Kündigungsschutzverfahren.

Schriftsatz der Beklagten an das Landesarbeitsgericht vom 30. Juni 2005, Seite 12

Nun sind es plötzlich ca. 90 Minuten mehr als noch im Juni 2005!

Die Wahrheit ist: Es waren schon über acht Arbeitsstunden vergangen. An dem Tag habe ich sogar schon wieder etwas über 10 Stunden gearbeitet. Somit war die Anweisung des Herrn Vesely noch länger zu arbeiten eine Anweisung gegen bestehende Regelungen, die nicht ausgeführt werden darf. Mir wurden für den Tag auch 10 Arbeitsstunden anerkannt und vergütet.
Die Firma kann sich in diesem Fall auch nicht auf §14 ArbZG berufen. Denn in anderen Fällen hat es die Beklagte auch nicht interessiert, und die längeren Arbeitszeiten einfach nicht anerkannt wurden.
Herr Fähnrich ist kein geeigneter Zeuge für mein angebliches „Widersetzen in Anwesenheit des Kunden“, denn es besteht ein Abhängigkeitsverhältnis.

Auf Seite 22 versucht mir die Beklagte die Schuld in die Schuhe zu schieben, dafür dass an die Firma ZF Sachs in Schweinfurt keine weitere Anlage verkauft wurde. An dieser Stelle ist jedoch zu beachten:
Maschinenbau war kein typischer Kunde für die Fa. GWT GmbH.
Die Anlage wurde zwar in Schweinfurt aufgestellt, jedoch der Kunde war die Firma: Spezial Maschinenfabrik Schonungen GmbH
Jahnstr. 6
97453 Schonungen
und die Firma Spezial Maschinenfabrik Schonungen GmbH hat sich aus Gründen, die mit diesem Fall nichts zu tun haben für einen anderen Lieferanten entschieden.
Weitere Informationen kann der Geschätfsführer: Herr Karlheinz Geier, Tel.: 09721 / 7509015 erteilen.
So werde ich für Vorkommnisse verantwortlich gemacht, für die ich nichts kann. Aber dieses Verhalten ist mir z.B. von dem 05.11.2002 bereits bestens bekannt.

Auf Seite 22 unten wird von der Beklagten versucht aus meinem Text in der Klage „Was im einzelnen in der Gruppenrunde (am 10. und 11. Dezember) besprochen wurde, ist mir nicht bekannt. Jedoch auch ich war ein längeres Gesprächsthema.“ Einen Widerspruch abzuleiten. Ich kann zwar keinen Widerspruch erkennen, aber um weitere Mißverständnisse zu vermeiden hier noch mal das gleiche mit anderen Worten. „Alles was in der Gruppenrunde (am 10. und 11. Dezember) besprochen wurde, ist mir zwar nicht bekannt. Jedoch, ich habe erfahren, dass auch ich ein längeres Gesprächsthema war.“ Wahr ist auch, dass Herr Vesely mit seiner rhetorischen Begabung, die Kollegen beeinflußte mich anzurufen, und mir zu sagen, dass ich die Abmahnungen hinnehmen soll. Wahr ist, dass auch der Betriebsratsvorsitzender – Herr Pfeifer mir schriftlich gab, dass ich die Wahl zwischen einer fristlosen Kündigung und zwei Abmahnungen verbunden mit einer Entschuldigung habe. (Beweis 7, eingereicht mit der Klage)

Der von mir in der Klage dargestellte Verlauf des 15. Dezember 2003 entspricht in allen Einzelheiten der Wahrheit: Von der Verweigerung, unter Bruch des Betriebsverfassungsgesetzes, einer von mir mitgebrachten Vertrauensperson (Zeugin kann über mich geladen werden) am Personalgespräch teil zu nehmen. Bis zu der Erpressung durch Herrn Dr. B.Krebs, von der ich mich bis heute noch nicht erholt habe. (Seiten 24,25 im Schriftsatz der Beklagten)
Selbst jetzt nach über drei Jahren fällt es mir sehr schwer emotionsfrei über diesen Tag zu sprechen.
Auch wenn die Beklagte in ihrem Schriftsatz auf Seite 10 die Richtigkeit der Darstellung des 15. Dezember 2003 mit pauschalen Formulierungen wie „unsubstantiiert und ausschließlich auf Mutmaßungen und Unterstellungen …“ leugnet, war alles so wie beschrieben. Details sind bereits in der Klage dargestellt. Auf Wiederholung wird verzichtet.
Ich wurde und werde aus diesem Grund weiter psychologisch betreut. Kopie der Überweisung vom Januar 2004 und von der aktuellen Behandlung füge ich bei (Beweise 20 + 21). Gutachten von Ärzten und Therapeuten können erstellt werden.

Auch mein trauriges Erscheinungsbild (mit Tränen in den Augen) beim Kunden in Köln – wie in der Klage beschrieben – ist war. Es war ein außergewöhnliches Ereignis in der Firma. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Kunden:
Herrn Peter Boschulte,
Tel.: 0221 / 35091-152, Mobil: 0172 279 37 40
Firma: Flint Group Köln GmbH
Weißer Strasse 147-151
50999 Köln-Rodenkirchen
und seine Mitarbeiter.

Die Beklagte schreibt auf Seite 26, oben:
„Es wird bestritten, daß der Kläger … an den Betriebsrat gesandt hat.“

Richtig ist:
Ich habe für mich nur eine Stellungnahme geschrieben. Vom „Versenden“ steht nichts in der Klage. Die Beklagte deute hier etwas hinein, das gar nicht der Wahrheit entspricht. Zum Inhalt der „Persönlichen Stellungnahme“ stehe ich nach wie vor unverändert. Es gab bei GWT nur einen Schein-Betriebsrat.

Es trifft zwar zu, wie die Beklagte auf Seite 26 schreibt, dass mein Dienstwagen im Oktober 2003 eine Kilometerleistung von ca. 105 000 km hatte. Die Durchschnittliche Fahrtleistung betrug ca. 4000 bis 5000 km im Monat. Ab einer Kilometerleistung von 100 000 km sollten wir uns (innerhalb bestimmter Vorgaben) rechtzeitig ein neues Fahrzeug aussuchen. Denn eine Verlängerung des Leasingsvertrages war in der Vergangenheit immer mit wesentlich mehr Kosten verbunden, und sollte vermieden werden. So sollte und habe auch ich Ende des Jahres 2003 ein neues Fahrzeug ausgesucht. Wie mir damals mitgeteilt wurde, sollte bereits ein Investitionsantrag gestellt worden sein.
In der e-Mail vom 02. Februar 2004 schreibt Herr Vesely „wir haben von ALD ein interessantes Angebot … erhalten…“ (Anlage B11 im Schriftsatz der Beklagten).
Eine Kopie des Angebotes wurde nicht beigefügt. Und falls es Tatsächlich ein Angebot gegeben hatte, so wird es immer noch ungeklärt sein, ob es ein Angebot auf Anfrage war, oder ob die ALD von alleine angeboten hatte „weniger verdienen zu wollen.“ ALD kanibalisiert doch nicht ihr Geschäft. Die Aufbewahrungsfrist für Geschäftsbriefe dieser Art, ist gem. HGB, noch nicht abgelaufen. Zu beachten ist auch das Datum der e-Mail. Denn kurz davor mußte wohl das Schreiben des Arbeitsgerichtes Kassel (Az.: 6 Ca 57/04) in Hamburg angekommen sein. Das mir vorliegende Schreiben ist auf den 28. Januar 2004 dariert, und hat einen Eingangsstempel des Anwalts vom 30. Januar 2004.
Somit bin ich der Überzeugung, dass es weder ein Angebot, noch eine Verlängerung des Leasingsvertrages gegeben hatte, sondern in der Firma kam die Klage gegen die Abmahnungen an, und es wurde beschlossen mich noch vor dem Ende der regulären Laufzeit des Leasingsvertrages weg zu mobben.

In den nachfolgenden Monaten, wegen der betriebsbedingten Krankheiten, und weil Herr Vesely gezielt mich gewisse Arbeiten nicht verrichten ließ, war die durchschnittliche monatliche Fahrtleistung geringer.

Auf Seite 27 bestreitet die Beklagte die Aussagen des Richters Schneider anläßlich des Gütetermins. Im Kündigungsschutzverfahren schrieb mein Anwalt:

Schriftsatz vom 18. März 2005, Seite 4

Gegen diese Zeilen hat die Beklagte im keinen Schriftsatz protestiert, sondern es stillschweigend akzeptiert, weil es der Wahrheit entspricht. Wie zu sehen, es existiert über diesen Gütetermin beim Gericht auch ein Protokoll. Somit stand es bereits über zwei Monate vor der Kündigung und meinem Verweis auf den Artikel im Internet fest, dass ich ungerecht behandelt wurde.
Auch die Anwaltskanzlei der Beklagten war dieser Ansicht und hatte im Schreiben vom 29. März 2004 eine Kapitalisierung der Kündigungsfrist als Abfindung angeboten.

Ab Seite 28 nimmt die Beklagte Stellung zu der Mobbing-Anweisung vom 22. April 2004. Dabei wird die gesamte Anweisung auf das An- und Abmelden verharmlost, so als ob es nur zwei Sätze wären „Hallo – hier bin ich.“ und „Tschüs – ich gehe.“ Der volle Inhalt der Anweisung war:
“Ab sofort informieren Sie mich bitte täglich a) sowie Sie Ihre Arbeit aufnehmen und
b) bevor Sie Ihre Arbeit beenden. Desweiteren teilen Sie mir bitte bei Arbeitsaufnahme
täglich mit, unter welcher(n) Telefonnumer(n) Sie an diesem Tag erreichbar sein werden.
Bitte schicken Sie mir diese Information per E-Mail; sollte das nicht möglich sein, bitte die Information auf meiner Handy-Mailbox (0163-67960-49) hinterlassen.

Stellen Sie bitte ebenfalls sicher, dass Sie täglich vor Arbeitsende eventuelle Nachrichten auf Ihrer Mailbox beantworten.

Für Arbeitszeiten die nicht mit unmittelbaren Aussendiensteinsätzen bei Kunden zu tun haben, schicken Sie mir bitte täglich einen detaillierten Bericht über Ihre Tätigkeiten an diesem Tage.“

Von einer singulären Pflicht bekannte Telefonnummer, Orte und Ansprechpartner auf eine konspirative Weise mitzuteilen und Tagesberichten schreibt die Beklagte in dem Klageabweisungsantrag nichts. Es war eine für die Einsatzplanung unnötige und überflüssige, zeitlich unbegrenzte Schikane, die mehr als nur ca. eine halbe Stunde unbezahlter Arbeit pro Tag zur Folge hatte. Anweisungen dieser Art, wie sie von Herrn Vesely praktiziert wurden verstoßen gegen das Betriebsverfassungsgesetz.
Die Grundlage hierfür war eine erfundene Nichterreichbarkeit. Wie in der Klage beschrieben –habe ich reagiert, wartete auf eine Begründung und erhielt eine Abmahnung. Diese Anweisung mit der darauf folgenden Abmahnung war eine Vorbereitung der fristlosen Kündigung. Alles weitere steht in der Klage.
Der Firmenleitung war doch schließlich bekannt, dass nach einigen Abmahnungen Mitarbeiter gekündigt werden können, ohne eine Abfindung zahlen zu müssen. So wurden in der Firma GWT Abmahnungen konstruiert, gezielt herbeigeführt oder sogar frei erfunden.

Es trifft auch nicht zu, dass Herr Demuth vergeblich versucht hatte mich am 11. März 2004 zu erreichen. Auch diesen Vorwurf erfand Herr Vesely – wie in der Klage dargestellt – erst am Ende des Monats. Wäre ich tatsächlich an dem Tage nicht erreichbar gewesen, dann hätte ich spätestens am nachfolgendem Tag einen Brief von der Personalabteilung vorliegen.
Nun versteckt sich in ihrem Schreiben die Beklagte mit einer schönen Formulierung „ob dieser gegebenfalls kurzfristig bereit wäre“, hinter einem fiktiven Kunden aus Ost-Europa. Besonders Auslandseinsätze wurde immer etwas länger geplant. Und bei mir war nie die Frage „ob (ich) gegebenfalls kurzfristig bereit wäre“, sondern ich hatte das was mir gesagt wurde auszuführen, was ich auch tat.

Die Beklagte schreibt auf Seite 30, oben:
„Es trifft nicht zu, daß der .. Arbeitsplatz der Klägers keine Arbeitsplatzbeschreibung besaß und nicht mit ISO 9001 erfaßt gewesen ist…“

Richtig ist:
Eine Arbeitsplatzbeschreibung habe ich nie gesehen. Möge die Beklagte bitte für Ihre Behauptung Beweise vorlegen.
Nach meiner Kündigung habe ich genauer Kenntnisse über ISO 9001 erworben. Dabei ist mir bewußt geworden, dass mein Arbeitsplatz nie zertifiziert wurde, und auf den im Unternehmen ausgehängten Zertifikaten stand mein Aufgabenbereich ebenfalls nicht. Wäre mein Arbeitsplatz nach ISO zertifiziert, dann wäre klar, wer welche Anweisungen gibt, und bei wem und wann sich ein Mitarbeiter zu melden hat, usw.

Auf Seite 32 bestreitet die Beklagte die Existenz der Korrespondenz mit Frau Müller. Darin ist zu erkennen, dass es für mich keine Aufgaben gab, weil Herr Vesely mich beruflich „aushungern“ wollte, und dass der Urlaubstag – wie in der Klage – dargestellt besprochen war. (Beweis 22)
Auch wenn es der Beklagten vor dem Landesarbeitsgericht erfolgreich gelungen ist, mich als einen der so unvernünftig ist, und sich selbst beurlaubt darzustellen, bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass die angebliche „Selbstbeurlaubung“ bei der Kündigung keine Rolle gespielt hatte. Sollte die unglaubliche Geschichte, die Frau Siedler und Herr Pfeifer nach Absprache in Frankfurt vorgeführt haben, doch wahr sein, beweist es nur, dass mir eine Falle zwecks einer fristlosen Kündigung gestellt wurde, und somit es für mich ein Grund ist, einer höhere Entschädigung als nur in der Höhe der Kündigungsfrist zu fordern.

Die Anlage B1 im Schriftsatz der Beklagten ist nicht die Kopie meines Anstellungsvertrages. In meinem Anstellungsvertrag steht zur Kündigungsfrist:

Zusätzlich wurde ein höheres Gehalt als auf der Kopie vereinbart. Somit kann ich auch mit Gehaltsabrechnungen und Kontoauszügen die Ungültigkeit dieser Anlage belegen. Die beklagte hat bewußt einen falschen „Anstellungsvertrag“ beigefügt, um eine kürzere Kündigungsfrist vorzutäuschen, und damit eine richterliche Entscheidung zu meinen Ungunsten zu beeinflussen. In der Literatur lese ich zu diesem Thema: „Macht jemand als Partei in einem Zivilprozess vorsätzlich falsche Angaben und gelangt der Richter daraufhin zu einem dieser Partei günstigen Urteil, das der Richter so nicht gefällt hätte, wenn ihm die Partei wahre Angaben gemacht hätte, liegt ein Betrug vor, der mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft wird.“
Somit verstieß an dieser Stelle die Beklagte nicht nur gegen die prozessuale Wahrheitspflicht (§ 138 ZPO) sondern versuchte auch einen Prozessbetrug ($ 263 StGB) zu begehen.
Dass diese Anlage keine Kopie eines gültigen Anstellungsvertrages darstellt, erkennt sogar ein Unkundiger, denn darauf fehlt meine Unterschrift.

Nach über 16 Jahren Zugehörigkeit betrug meine Kündigungsfrist 6 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres. Das wurde beim Gütetermin am 06. Mai 2004 von den Geschäftsführer Herrn Dr. B. Krebs auch nicht bestritten.

In einem geschlossenem Zeitraum von 6 Monaten hätte ich auf alle Fälle mehr als 30.000,- € verdient. Auf der Bescheinigung für die Bundesagentur für Arbeit hat die Beklagte folgende Angaben zum Arbeitsentgelt gemacht:

Wobei in den Monaten vor dem März 2004 die letzte Tariferhöhung nicht enthalten ist, die ich in den nachfolgenden Monaten erhalten hätte. In jedem Fall wurde der Betrag von 32.000,- € beim Gütetermin am 06. Mai 2004, nach Rücksprache mit Herrn Dr. Krebs festgelegt.

Aus allem folgt:

Die Beklagte hat zahlreiche unakzeptable Pflichtverletzunen begangen. Es wurde eine gezielte Strategie auf eine fristlose Kündigung betrieben. Es ist zu Berücksichtigen, dass die Beklagte schriftsätzlich einer Reihe von unwahren, unsubstantiierten, unbelegten, ehrenverletzenden Behauptungen und Unterstellungen vorgetragen hatte. In Ihrem Schriftsatz hat die Beklagte mehrfach gegen die Wahrheitspflicht gem. § 138 ZPO verstoßen.

Mir ist nichts vorzuwerfen, bis auf den in einer tiefen depressiven Phase gemachten Verweis auf eine Internetveröffentlichung des Magazins „Stern“ zum Thema Mobbing. Dieser Verweis war ein Hilferuf, von dem ich mir eine Lösung oder zumindest eine Milderung der Lage erhoffte, damit Prozesse wie dieser nicht notwendig wären. Da mir sonst nichts vorgeworfen werden kann, versucht die Beklagte sogar aus meinen Angaben wie „gute Kollegialität“ eine Mitschuld am Mobbing abzuleiten.

Ich betone: Es waren – wie in der Klage dargestellt – nur die vier Personen die mir extrem geschadet haben:

Herr Hans-Dieter Vesely:
Als Abteilungsleiter und als Führungskraft auch Mitglied im Betriebsrat sowie Duz-Freund des Geschäftsführers, hat gleich mit seinem Dienstantritt angefangen mich zu benachteiligen. Es fing mit der Ansage meiner Teilnahme am Lehrgang an, über fehlende Personalentwicklungskonzepte, überzogene und kleinliche Bewertung, Mißachtungen bis hin zum Psychoterror und gezieltem Wirken auf eine fristlose Kündigung. Herr Vesely erfand Verstöße wie „Nichterreichbarkeit“ oder „Widersetzen gegen die Anweisungen“. Zu Beachten ist, dass die Probleme erst mit dem Dienstantritt es Herrn Vesely begannen. Die ersten ca. 15 Jahre gab es diese Probleme nicht. Herr Vesely benachteiligte mich über meine Beschäftigungsdauer hinaus. So wurde mir ein schlechtes Arbeitszeugnis ausgestellt, mit dem ich auf dem Arbeitsmarkt keine Chance habe. Ein Arbeitszeugnis von früheren Arbeitgeber hat bei Bewerbungen einen höheren Stellenwert als ein Studienabschlusszeugnis.

Herr Dr. Bodo Krebs:
Damals Geschäftsführer, hat mich am 15. Dezember – wie in der Klage beschrieben – brutal genötigt, wovon ich mich bis heute nicht erholt habe. Unter seiner Leitung wurde die Mobbing-Strukturen erst möglich. Bei Güteterminen lehnte jede Einigung ab – denn ich sollte weggemobbt werden.

Frau Kirsten Siedler:
Damals Personalleiterin, jetzt Geschäftsführerin, mache die Schikanen mit. Übte zusammen mit Herrn Vesely auf mich Druck aus, und wartete wie die anderen auf einen Vorwand um mich aus einem „Eigenverschulden“ zu kündigen. Da sogar mit der Kündigung der Hinweis, dass ich mich arbeitslos melden sollte fehlte, beweist es, dass es nicht mal ein Minimum an Wahrnehmung der Fürsorgepflicht gab.

Herr Georg Richard Pfeifer:
Betriebsratsvorsitzender, wurde schon über ein Jahr vor der Kündigung über die Schikanen informiert. Tat nicht nur gar nichts, sondern blockierte auch eine mögliche Lösung auf Konzernbetriebsratsebene. Als ich ausnahmsweise abgelehnt habe über die maximale Tagesarbeitszeit hinaus zu arbeiten, schrieb er an mich e-Mail, telefonierte hinterher und legte mir nahe die Abmahnungen zu akzeptieren, anstatt mir zu sagen, dass ich ohne Abmahnungen in so einem Fall nicht gekündigt werden kann. Damit war der Betriebsratsvorsitzender an der Schaffung der Grundlage für eine fristlose Kündigung aktiv beteiligt. Als ist am 15. Dezember 2003 durch Herrn Dr. Krebs erpreßt wurde, da saß Herr Pfeifer daneben, und tat gar nichts. Dass Herr Pfeifer nicht mal Versucht hatte mit vor der Kündigung Kontakt aufzunehmen, ist nicht nur ein Beweis für die unterlassene Hilfeleistung, sondern auch für seine Aktivität im Sinne der Geschäftsführung.

Die angeblichen Widersprüche in meiner Klage wurden widerlegt. Alle Behauptungen, die von der Beklagten bestritten wurden, und für die es schriftliche Beläge gibt wurden bewiesen. Nicht bewiesen werden können Aussagen die gemacht wurden. Für diesen Fall hat die Justiz eine Grundsatzentscheidung (LAG Thüringen 05/01) getroffen, nach der die Aussagen des Gemobbten nicht nur als Behauptungen, sondern auch als Beweismittel gewürdigt werden können. Wobei die mündlichen Aussagen im Gesamtzusammenhang nur unerheblich sind. Die vielen schriftlichen Beweise genügen.

Der Arbeitsplatz wurde nach meiner Entlassung nicht wieder besetzt.

Die Kündigungssituation wurde bewußt provoziert, ihrem Gesamtverhalten lag eine gezielte Strategie zu Grunde. Es waren fortgesetzte, aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende Schikanen und Diskriminierungen.

Die Voraussetzungen für die Zahlung einer Entschädigung liegen somit vor. Eine Reihe von Urteilen von vergleichbaren Fällen wurden in der Klage genannt. Aufgrund der Schwere, der durch den Arbeitgeber begangenen Pflichtverletzungen wäre sogar eine höhere Entschädigung als nur in der Höhe der Kündigungsfrist angebracht.

Hochachtungsvoll

Baunatal, den 12. März 2007

Juni 6, 2007 - Verfasst von zorro7000 | Zenzur | , , , , , | 5 Kommentare

5 Kommentare »

  1. Hallo Zorro,
    klasse Arbeit und gutes Gespür für das Googlegedächtnis. Gut das es Zorro 7000 gibt. It`s a blogger`s world.
    harry sky

    Kommentar von Harry Sky | Juni 7, 2007 |

  2. Kommentar von NoNo | Juni 8, 2007 |

  3. Lieber Zorro,
    was ist denn das für eine Firma? John Wayne, Zorro 7000 und ich als Jack London`s Fake können Berge versetzen, wir brauchen nur Pferde, gute Pferde zum langen Ritt. Schwarze Listen für Firmen die Mobbing dulden, anwenden und fördern.
    Smile
    Harry Sky

    Kommentar von Harry Sky | Juni 10, 2007 |

  4. Hallo Artur,

    bravo. Lass dich nicht unterkriegen. Die Peiniger in Sartorius, in der POst, in der VW-AUTOSTADT, VOLKSWAGEN und wo sie scih noch eingenistet haben, werden spüren, dass das MOBBEN / BOSSEN zukünftig nicht mehr so einfach zu machen ist. Sie werden merken, diese korrupten Betriebsraete und tlw auch Arbeits-Richter, dass man ihnen genau auf die Finger sieht. Sie werden schnell erfahren, dass sie den Bogen gewaltig ueberspannt haben. Sie können und werden nicht mehr systematisch Menschen plattmachen. Sie werden sich dass dann reiflicher überrlegen. Und um Kosten einzusparen, zu Bossen, wird wohl ebefalls nicht mehr moeglich sein. Aber die zZ noch nicht aktiven Politiker aller Parteien müssen hier unterstüztend eingreifen.

    Milan Petrovic
    Barcelona

    19 Jahre engagierter und einsatzfreudiger VW-Mitarbeiter, nach 9Jahren Barcelona-Einsatz, dort dann „fallen gelassen“ und ausgebootet.
    Ich wurde ausgegrenzt, schikaniert, gedemütigt und gemobbt von allen VW-Bereichen, mit Wissen und somit mit Unterstützung H.Pischetsrieders (ehem. VW-Konzerleitung), H.Volkert (ehem. VW-BR-Vors.) und H.Osterloh (VW-BR-Vorsitzender).
    Sowie mit Wissen und damit Unterstützung der beiden VW-Aufsichtsratsmitglieder:
    H.Jürgen Peters ( amtierender IGM-Vorsitzender ) und H. Christian Wulff ( amtierender Nds. Ministerpräsident ).

    Die skrupellosen Handlungen der VW-Mobber gegen ihre Kollegen sind nachzulesen unter:
    homepage: http://www.mobbing-gegner.de
    blog : http://blog.mobbing-gegner.de
    forum : http://forum.mobbing-gegner.de
    wiki : http://wiki.mobbing-gegner.de

    Kommentar von milan1950 | Juni 26, 2007 |

  5. Die Veröffentlichung der Klage auf diesen Seiten erfolgte gegen meinen Wunsch. Schließlich nicht jeder Bekannter oder Personalchef einer Firma, bei der ich mich bewerbe, der meinen seltenen Nachnamen in eine Suchmaschine eingibt, die ganze Geschichte zu erfahren braucht. Zusätzlich ist es so, dass ich auf der Seite als „Looser“, der eine erfolglose Klage ausgearbeitet hatte, dargestellt werde. Ich fühle mich diskriminiert.

    Diese Veröffentlichung schadet niemandem so sehr wie mir.

    Ich bitte um sofortige Beseitigung dieser Seiten es aus dem Internet.

    Artur Kurhofer

    Kommentar von Kurhofer Artur | Juli 9, 2007 |


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